DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2023.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-10-03 |
+++ Aus Sifa 2.0 wird Sifa 3.0 +++ Messe-Highlights +++ Mental Health in Clubs +++ Arbeitsschutzhotline: Nordrhein-Westfalen startet Erstberatungsservice +++ Kurz und knapp +++ 15 Jahre Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie +++ Grundsätze zur Hygiene im Brandeinsatz +++ Inklusion bei der Arbeit: Im Notfall alle erreichen +++ Fehlzeiten wegen Depressionen & Co. stark gestiegen +++ Sieben Prozent der Beschäftigten haben einen Zweitjob +++
Die Vorteile von Exoskeletten in der betrieblichen Anwendung sind durch Studien hinreichend belegt, dürfen aber nicht überschätzt werden. Die Studien zeigen darüber hinaus auch, dass die Komptabilität von Mensch und Maschine im Falle der Exoskelette noch viel Verbesserungspotenzial aufweist. Eine Bestandsaufnahme der aktuellen Forschungslage sowie der sicherheitstechnischen und rechtlichen Einordnung der Technologie.
Die Anforderungen an wirkungsvolle Arbeitsschutzstrukturen wandeln sich im Zuge der digitalen Transformation. Damit Sicherheit und Gesundheit auch in der Arbeitswelt der Zukunft gewährleistet werden können, bedarf es eines verbesserten Zusammenspiels zwischen technischem und organisatorischem Arbeitsschutz sowie einer Verankerung und Adaption bestehender Arbeitsschutzstrukturen an die Erfordernisse der digitalen Arbeitswelt.
Die Zeiten könnten nicht unruhiger sein. Neben andauerndem Multikrisenmodus haben alle Branchen die Aufgabe, eigene Gestaltungsansätze für die Arbeitswelt der Zukunft zu entwickeln. Es ist an der Zeit, die Relevanz technologischer Entwicklungen in den Bereichen Digitalisierung allgemein sowie speziell in den veränderten Erwartungen an die Rolle und zukünftig erwartbare Aufgaben der HSE-Expertinnen einzuordnen und regelmäßig zu reflektieren. Der folgende Artikel versucht, eine zeitgemäße Einordnung für das Themenfeld HSE (Health, Safety, Environment) zu liefern.
Sie sind laut und die Geräusche, die von ihnen ausgehen, kennt jeder. Im Herbst oder nach Stürmen sind sie oft in Wäldern zu hören. In privaten Gärten, wenn die Bäume mal wieder einen neuen Schnitt brauchen, sind sie ebenfalls zu hören und zu sehen. In Horrorfilmen werden sie gerne als blutiges Utensil eingesetzt. Umgangssprachig sind sie mit Fichtenmoped oder Waldmoped betitelt. Gemeint sind Motorsägen und Kettensägen.
Das Plattenepithelkarzinom wurde im Jahr 2015 in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen und ist heute der häufigste Berufskrebs in Deutschland. Der wichtigste Risikofaktor für die Entstehung ist die solare UV-Strahlung, von der Außenbeschäftigte im Sommer in hohem Maße betroffen sind. Durch geeignete Maßnahmen können Arbeitgebende die UV-Belastung der Beschäftigten reduzieren.
Im Frühjahr hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) aktuelles Datenmaterial zur statistischen Entwicklung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bekannt gemacht. Die Daten für das Jahr 2022 sind dabei jedoch nur von vorläufiger Bedeutung.
Für die Presseabteilungen der Arbeits- und Sozialministerien gehört es schon zum jährlich wiederkehrenden Ritual: Im Hochsommer werden die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Lande regelmäßig an ihre besonderen Arbeitsschutzpflichten bei sommerlichen Temperaturen und tropischer Hitze erinnert. Dabei gibt es vielfältige Hinweise zum hochsommerlichen Arbeitsschutz, insbesondere die Verpflichtungen nach der Technischen Regel ASR A3.5 „Raumtemperatur“, bei Temperaturen oberhalb von 26 °C besondere Schutzmaßnahmen, etwa durch Sonnenschutzsysteme, zu ergreifen.
Ist eine Impfung gegen Corona – die bei einer Polizeibeamtin allergische Reaktionen ausgelöst hat – schon deshalb ein Dienstunfall, weil die Impfung innerhalb der Arbeitszeit in einem Impfzentrum erfolgte und die Dienststelle den Termin der Beamtin mit dem Impfzentrum vereinbart hatte? Mit dieser Frage hat sich das VG Freiburg befasst. In dem Streitfall hatte sich eine Polizeibeamtin – die spätere Klägerin – im März 2021 zu einer priorisierten Impfung gegen Corona angemeldet. Vorher wurde sie von ihrer Dienststelle über diese Möglichkeit und ihren Ablauf informiert.
Ein Arbeitnehmer verletzte sich an einer 66 Jahre alten, „desolaten“ Maschine. Der Geschäftsführer beschwerte sich, „Förmeleien des Arbeitsschutzrechts“ machten die „Hauptaufgabe Gewinnerwirtschaftung“ leider „nebensächlich“. Bei Urteilsverkündung heißt es dann, er sei ein „guter und anständiger Unternehmer“. Die Sicherheitsfachkraft sagte, sie sei zum Arbeitsschutz gekommen „wie die Jungfrau zum Kinde“.
+++ KEMPER auf der SCHWEISSEN & SCHNEIDEN: Technologie und Networking im Fokus +++ HYMER-Steigtechnik schließt Kooperation mit SKYLOTEC +++ Über HYMER-Leichtmetallbau +++
Im Gespräch mit Samuel Paluch, Inhaber des Sicherheitsbüros Paluch, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Health and Safety Manager/SiGeKo und Brandschutzbeauftragter.
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