DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2020.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-07-10 |
+++ Roboter hilft Pflegenden +++ Kommunen und Covid-19 – Herausforderungen und Strategien in Zeiten einer Pandemie +++ BMBF fördert kurzfristig Forschungsvorhaben zu veränderten Arbeitsstrukturen in der Krise +++ Gesetzliche Geschlechterquote in Deutschland aktuell nur auf Rang 10 im Europa-Vergleich +++ Berufstätig mit Rheuma? Rehabilitation und Umgestaltung des Arbeitsplatzes können Verrentung vermeiden +++ Erweiterte Leitmerkmalmethoden für die menschengerechte Arbeitsgestaltung +++ Homeoffice und häusliche Quarantäne – wie überstehen wir den Sommer in der Corona-Krise? +++ Gehörschutz bei der Arbeit +++ Zahl der Arbeitsstunden bereits im ersten Quartal deutlich gesunken +++ BGW-Befragung zum Thema Unterweisung: Jetzt mitmachen! +++
Am 28. Mai 2013 verletzte der Panther El Negro während der Vorstellung in einem Filmtierhof ein 8-jähriges Mädchen. Der Panther war hinter einem Gitter, durch das seine Pranke passte. Die Staatsanwaltschaft Traunstein legte den verantwortlichen Betreibern zur Last, „eine fahrlässige Körperverletzung begangen zu haben, indem sie nicht verhindert haben, dass der von ihnen geführte und zur Schau gestellte Panther durch das Gitter der im Käfig befindlichen Zuschauer mit der Pranke hineingelangen konnte und die Geschädigten verletzte“. Das Strafverfahren wurde aber eingestellt, weil „letztlich eine Sorgfaltspflichtverletzung nicht nachgewiesen werden kann“.
Die konventionelle Versorgung mit Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) durch Magazine hat einige Nachteile, gerade auch für den Infektionsschutz in den Betrieben. Bieten PSA-Ausgabeautomaten dagegen gerade jetzt entscheidende Vorteile, um den neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard, der Ende April vom Bundesarbeitsministerium veröffentlicht wurde, in den Betrieben umzusetzen?
Dieser Artikel richtet sich an Unternehmer und Führungskräfte mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit noch mehr in die Präventionsarbeit einzubeziehen. Es werden Probleme aufgezeigt, warum sich die Prävention gerade auf diesem Gebiet so schwierig gestaltet. Der Autor hat als Dozent bei den Verkehrssicherheitskursen der BG ETEM jahrelang Erfahrungen darin gesammelt, welche Mittel und Methoden für eine wirksame Präventionsarbeit eingesetzt werden können. Es werden unter anderem auch Inhalte aufgezeigt, die in die jährlichen betrieblichen Unterweisungen einfließen können.
Die Themen psychische Belastungen und psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz haben in den letzten Jahren immer mehr Aufmerksamkeit erfahren. Grund dafür waren nicht nur zunehmende faktische Prävalenzzahlen, sondern auch die Erkenntnis, dass in einer sich wandelnden Arbeitswelt sich auch Belastungen, Beanspruchungen und Erkrankungsrisiken verändern.
Digitalisierung, Globalisierung, flexibles Arbeiten, erhöhte Anforderungen an Effektivität und Effizienz, schnellere Produktlebenszyklen, beschleunigte Prozesse, Konkurrenzdruck – die Zahl der hierfür ins Feld zu führenden Einflussfaktoren ist umfänglich (und die gerade gemachte Aufzählung sicherlich nicht erschöpfend).
Wo „Standard“ drauf steht, sollte auch „Standard“ drin sein. Die neuen Corona-Regelungen des Bundesarbeitsministeriums weichen in vielfältiger Form von diesem eigenen Anspruch ab. Die betriebliche Praxis steht vor entsprechend großen Herausforderungen.
Um das hauseigene Netzwerk präventiv zu stärken, ist aktives und zielgerichtetes Handeln unabdingbar. Dieser Ansatz setzt aber eine grundlegende Systematik voraus. Wir schlagen Ihnen eine solche auf Basis des PDCA- Zyklus (Plan-Do-Check-Act) vor. Der PDCA-Zyklus, auch Demingkreis genannt, findet schon länger seine Anwendung in Bereichen wie Projektmanagement, Qualität, Arbeitsschutz, usw. In Industrieunternehmen sowie im Dienstleistungssektor gehört er zu den Standardverfahren. Die Risikoanalyse nach BSI-Standard 200-3 sieht ähnliche Schritte vor, die auch gerne von Ihnen in den Quellen ausführlich nachgelesen werden können.
Seit dem Ausbruch des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 in Europa im Allgemeinen und ihrer Qualifizierung als gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) am 30.1.2020 im Besonderen wird die politische, gesellschaftliche und wirtschaftliche Agenda in der Europäischen Union (EU) von der dadurch hervorgerufen Corona-Krise bzw. COVID-19-Bedrohung dominiert.
Die heutige Arbeitswelt ist unter dem Einfluss der Globalisierung, der Ökonomisierung, der technischen Entwicklungen und struktureller Veränderungen, wie etwa dem Wandel hin zur Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft, von einer hohen Komplexität und Dynamik geprägt. Die demografische Entwicklung in Deutschland zeigt, dass es zunehmend wichtiger wird, die Mitarbeiter bis zum Eintritt in den Ruhestand produktiv und gesund im Unternehmen zu halten. Bei der Bewältigung der Herausforderungen des demografischen Wandels spielen die unternehmerischen Konzepte eine zentrale Rolle, da diese die Beschäftigungschancen und -risiken von älteren Arbeitnehmern maßgeblich bestimmen und damit etwa auf deren Gesundheit, Leistungsfähigkeit oder auch persönliche Entwicklung Einfluss nehmen.
Der EuGH folgerte im Urteil vom 14. Mai 2019 aus dem europäischen Arbeitsschutz- und -zeitrecht die Pflicht zu einem objektiven, verlässlichen und zugänglichen System der Arbeitszeitnachweise. Das Arbeitsgericht Emden wendet im Urteil vom 20. Februar 2020 diese Rechtsgrundsätze auch im arbeitsgerichtlichen Vergütungsprozess an.
Der Wegeunfall, also der Unfall „beim Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit“, ist in § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII geregelt. Dazu hat die Rechtsprechung ergänzend im Laufe der Zeit folgende weitere Begriffe entwickelt.
+++ Neues Mehrgasmessgerät X-act 7000 +++ Easy One Bürostehleuchte – innovative Lichtergonomie am Steh-Sitz-Arbeitsplatz +++ Gesundheitsrisiko quarzhaltige Materialien +++
+++ Sicheres Arbeiten mit Gefahrstoffen +++
Da man sich mit Corona nach derzeitigem Erkenntnisstand vor allen Dingen im Wege der sogenannten Tröpfcheninfektion infiziert, muss diese verhindert werden. Das lässt sich am besten durch Abstand oder Trennung erreichen. Wo sich Beschäftigte im Büro zu nahe kommen würden und wie sich Abstand und Trennung am besten erreichen lassen, müssen Arbeitgeber durch eine Gefährdungsbeurteilung klären. Dabei müssen sie auch im Blick behalten, wie sich die Maßnahmen auf die Beschäftigten und deren Arbeit auswirken. Es beeinträchtigt die Beschäftigten nämlich auch, wenn sie den ganzen Tag eine Maske tragen sollen.
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