Am 28. Mai 2013 verletzte der Panther El Negro während der Vorstellung in einem Filmtierhof ein 8-jähriges Mädchen. Der Panther war hinter einem Gitter, durch das seine Pranke passte. Die Staatsanwaltschaft Traunstein legte den verantwortlichen Betreibern zur Last, „eine fahrlässige Körperverletzung begangen zu haben, indem sie nicht verhindert haben, dass der von ihnen geführte und zur Schau gestellte Panther durch das Gitter der im Käfig befindlichen Zuschauer mit der Pranke hineingelangen konnte und die Geschädigten verletzte“. Das Strafverfahren wurde aber eingestellt, weil „letztlich eine Sorgfaltspflichtverletzung nicht nachgewiesen werden kann“.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-07-10 |
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