DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2015.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-01-12 |
+++ Trendwende bei Burnout? – Ausgaben für psychische Leiden bei der DAK insgesamt gestiegen +++ Robert Koch Institut: Rahmenkonzept Ebolafieber +++ Umfrage Arbeitsbedingungen von Kraftfahrern +++ Videofilm informiert über Reha-Management der Berufsgenossenschaften +++ Sicher durch die Nacht: Ein Comic für Taxifahrer +++ Fakten: Gefährliche Produkte 2014 +++ Aufklärung gibt Vertrauen: Bundesärztekammer und Bundeszahnärztekammer zum Welt-AIDS-Tag +++ Arbeitsunfall auch bei einer Entsendung ins Ausland +++
Neue oder aktualisierte Regelwerke und Hilfestellungen zur Arbeitssicherheit von apl. Prof. Dr. Ralf Pieper, Bergische Universität Wuppertal, zusammengefasst.
Hochschulen als Forschungs-, Bildungs- und Arbeitsstätten bieten viel Freiraum für die Entfaltung von Forschung und Lehre. Aber auch hier sollte der Arbeitsschutz eine wichtige Rolle spielen. Allerdings kommt dieser trotz der vorhandenen Kompetenzen und Pflichten oftmals zu kurz. Viele Professoren und Verantwortliche nehmen sich der Verpflichtung des Arbeitsschutzes nicht an und blocken mit dem Argument der Freiheit von Forschung und Lehre ab. Trotz einiger Sonderregelungen für Forschungsanlagen müssen die Hochschulleitung und die verantwortlichen Professoren ihren Mitarbeitern und den Studierenden sichere Maschinen, Anlagen und Geräte zur Verfügung stellen.
Modelle stellen Ausschnitte der Wirklichkeit dar und dienen dazu, komplexe Sachverhalte übersichtlich darzustellen, Effekte zu erklären, vorherzusagen und abzuleiten oder sie sind „Planungshilfen“ weiterer Forschungen. Gemeinsam ist ihnen die Abstraktion von und die „Transzendenz“ der realen Einzelsituation, so dass ihnen eine gewisse Allgemeingültigkeit zukommt, auch wenn im Einzelfall die Dinge gelegentlich anders liegen können.
In Deutschland werden – wie in vielen anderen Ländern in Europa – bereits seit langem die Folgen des demografischen Wandels diskutiert. Bevölkerungsvorausberechnungen weisen insbesondere auf eine veränderte Altersstruktur hin. Einer abnehmenden Zahl von Geburten steht eine steigende Zahl von Menschen im mittleren und hohen Alter gegenüber. Diese Veränderungen beeinflussen den Arbeitsmarkt nicht unwesentlich: Die Belegschaften werden älter und das Thema der gesundheitlichen Folgen bezahlter Arbeit gewinnt weiter an Bedeutung. Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz werden insbesondere dadurch zu wichtigen Themen für Deutschland und Europa.
Wenn Mitarbeiter sterben oder trauern, sind Führungskräfte oftmals die ersten Ansprechpartner im Unternehmen von denen Hilfe und Unterstützung erwartet wird. Obwohl klar ist, dass Verlust zum Leben gehört, fühlen sich Mitarbeiter am Arbeitsplatz mit ihrem Leid oft allein gelassen. Sind am Arbeitsplatz die Ziele klar, konkret und produktionsorientiert abgesteckt, stehen im Trauerfall die Emotionen im Vordergrund. Es können Trauer, Wut, Erschöpfung, Unkonzentriertheit und vieles mehr auftreten. Das führt oft zu Missverständnissen, Konflikten im Team, Produktionsverzögerungen und im schlimmsten Fall zu Arbeitsunfällen.
Vom 10. bis 11. November 2014 fand in den Räumen der DGUV-Akademie in Dresden ein innovativer Workshop mit Fachleuten aus dem Arbeitsschutz statt. „Arbeitsplätze sicher und gesund gestalten“ lautete das Motto. Scheinbar nichts Neues? Doch. Die IAG Wissensbörse betrachtete Themen und Methoden, die über althergebrachte Arbeitsschutztugenden hinausgingen. Psychische Belastungen erkennen, Gefährdungen im Dialog hinterfragen und bewerten, Betriebssicherheitsverordnung verstehen und anwenden können, Ergonomieziele definieren, Wirtschaftlichkeitsaspekte nutzen oder mit Gefahrstoffen clever umgehen.
Die Zahlen sind deutlich: 9,5 Mio. Menschen in Deutschland konsumieren Alkohol in gesundheitlich riskanter Form. Etwa 1,3 Mio. Menschen gelten als alkoholabhängig. Dass es daher in vielen, ja vielleicht in allen Betrieben Alkoholiker oder andere Suchtkranke gibt, ist eine Binsenweisheit. Die Frage ist nur, wie viele Arbeitnehmer süchtig sind. Für die Alkoholerkrankung wird hier sehr oft ein Wert von 5% der Mitarbeiter genannt. Wir wollen hier erörtern, welche Handlungspflichten für einen Arbeitgeber entstehen, der von der Sucht eines Mitarbeiters erfährt. Beleuchtet werden soll dabei auch, welche Rechte dieser Arbeitgeber hat. Zur Eingrenzung des Themas wollen wir hierbei nur die Alkoholsucht behandeln.
Der Betriebsrat eines Unternehmens beantragte beim ArbG Lübeck die Einsetzung einer Einigungsstelle zum Thema „Regelungen von Maßnahmen zur Wärmebelastung“ und legte dem Arbeitgeber den Entwurf einer Betriebsvereinbarung „Wärmebelastung“ mit dem Ziel vor, der Erhöhung der Raumtemperaturen – insbesondere während der Sommerzeit – in den Arbeitsräumen durch geeignete Maßnahmen zu begegnen. Bei einer im Juni 2012 in den Arbeitsräumen der Arbeitgeberin vorgenommenen Temperaturmessung ergaben sich an mehreren Tagen an verschiedenen Messpunkten Temperaturen von über 30°C.
N ach § 136 Abs. 1 Satz 1 SGB VII stellt ein Unfallversicherungsträger Beginn und Ende seiner Zuständigkeit für ein Unternehmen durch schriftlichen Bescheid, also einen Verwaltungsakt im Sinne von § 31 SGB X, fest. Dem kommt im Regelfall nur deklaratorische Bedeutung zu, wenn formelle und materielle Zuständigkeit übereinstimmen, wird aber jemand (materiellrechtlich) zu Unrecht von der Versicherung erfasst, dann handelt es sich um einen rechtswidrigen Bescheid, der allerdings (formal-rechtlich) wirksam ist.
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