DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2017.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-01-06 |
+++ Arbeitsprogramm Organisation stellt Videoclips bereit +++ „Alkohol ist gesund und senkt das Risiko für Herzerkrankungen.“ Falsch! +++ Die häufigsten Krankheiten in deutschen Arztpraxen +++ DIW-Studie: Wochenendarbeit in Deutschland +++ Arbeiten 4.0 – Das WEISSBUCH +++ Risikofaktor Handy & Co. +++ Männer sind Vorsorgemuffel bei Krebsfrüherkennung +++ Intelligente Technik soll Ladungsunfälle verhindern +++
Neue oder aktualisierte Regelwerke und Hilfestellungen zur Arbeitssicherheit
Rückkehrgespräche können die Grundlage für eine konstante Verbesserung des Gesundheitsmanagements bilden. In der betrieblichen Praxis wurden sie aber zu oft auch als bloßes Sanktionsinstrument missbraucht.
Während die Zahl der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) schon seit geraumer Zeit bei der Zahl „18“ verharrt und zur Jahreswende 2016/2017 noch nicht absehbar ist, wann das Endstadium von – geplant – 21 Technischen Regeln erreicht werden wird, ist das damit verbundene Thema „Barrierefreiheit“ von einer Dynamik gekennzeichnet, die besonders mit Blick auf die Belange der klein- und mittelständischen Betriebe einen Überblick erfordert, der Notwendiges vom Unbeachtlichen trennt.
Der Artikel soll keine wissenschaftliche Abhandlung über das Thema Gefährdungsbeurteilung sein, sondern eine praxisbezogene Hilfe für alle Unternehmer und Personen, die sich mit Gefährdungsbeurteilungen beschäftigen (müssen) und vielleicht erstmals mit dem Thema „psychische Belastungen und Gefährdungen“ konfrontiert sind. Es soll auch die „Angst“ vor dem Thema genommen werden – Mut machen und ein Plädoyer sein, sich damit zu beschäftigen.
Angst-und Stresserkrankungen nehmen in unserer Leistungsgesellschaft zu. Statt jedoch nur den Blick auf den einzelnen erschöpften Mitarbeiter zu richten, sollte auch das Unternehmen in die Verantwortung genommen werden.
Das staatliche Arbeitsschutzrecht betrifft alle Betriebe in Deutschland, verpflichtet ganz überwiegend ihre Arbeitgeber und schützt ihre Arbeitnehmer. Es war schon immer die Grundlage des staatlichen Arbeitsschutzvollzugs, verfassungsrechtlich im Verantwortungsbereich der Bundesländer (Stichwort: „Gewerbeaufsicht“) und ist mit der Zeit auch zu einer zentralen Grundlage des Vollzugs der Unfallversicherungsträger (UVT) geworden, was Sie der DGUV Vorschrift 1 (§ 2 in Verbindung mit Anhang 1) entnehmen können.
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall bei einer versicherten Tätigkeit. Dies bedeutet zunächst, dass es sich bei dem Verunglückten um einen Versicherten handeln muss. Das Gesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) stellt Beschäftigte unter Unfallversicherungsschutz. Das gilt auch für Lernende während der beruflichen Ausund Fortbildung in Betriebsstätten, Lehrwerkstätten, Schulungskursen und ähnliche Einrichtungen.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG [1]) – und das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm nach Zurückverweisung durch das BAG – hatten folgenden Fall zu einem Gabelstapler des Fabrikats „Steinbock“ zu entscheiden.
W ie das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25.11.2015 – B 3 KR 3/15 R – anschaulich belegt, ist die bislang traditionelle Fixierung des Sozialversicherungsrechts auf nur eine Erwerbstätigkeit einer Person nicht mehr konsequent durchzuhalten; das Nebeneinander von Beschäftigungen oder auch die Kombination abhängige/selbstständige Tätigkeit sind heutzutage keine quantitativ zu vernachlässigenden Randphänomene mehr, bei denen sachwidrige Ergebnisse möglicherweise als unvermeidbar hingenommen werden könnten.
+++ Management Forum Starnberg veranstaltet Jahrestagung „Betriebliches Gesundheitsmanagement 2017“ +++ Zu viel Stress, zu wenig Erholung: Deutsche Arbeitnehmer sind am Limit +++ Girsberger präsentiert den Konferenzdrehstuhl Linq +++
Wie viele andere leiden auch Sie unter Rückenschmerzen, denn Muskel-Skelett-Erkrankungen sind mittlerweile die Volkskrankheit Nr. 1. Mittlerweile arbeiten Sie an einem speziellen, höhenverstellbaren Schreibtisch, der gegen den alten Standardtisch ausgetauscht wurde. Wie ist es dazu gekommen und was musste geregelt werden?
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