DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2022.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-12-07 |
+++ Bereits kurz nach dem Abitur rechnen Frauen mit niedrigerem Gehalt als Männer +++ DAK stellt ungewöhnlich hohen Krankenstand bei Beschäftigten fest +++ Rippenfelltumor keine Berufskrankheit ohne Nachweis über Asbestkontakt +++ Psychische Erkrankungen: Maßnahmen gegen Stigmatisierung angeraten +++ Diskriminierung auf der Arbeit kann mit Abmahnung und Kündigung sanktioniert werden +++ Jährlichen Kontrolle der Verkehrstauglichkeit von Berufskraftfahrern Pflicht? +++ Welt-COPD-Tag: Rauchen ist Risikofaktor Nummer 1 +++
Es heißt häufig, Geld dürfe bei Sicherheit keine Rolle spielen – das ist aber falsch. Geld spielt bei jeder schwierigen Sicherheitsentscheidung eine maßgebliche Rolle – das darf nur nicht plump sein. Typisch ist das Urteil des Landgerichts Frankfurt zum „Aufzug im Parkhaus“: „Der Verkehrssicherungspflichtige muss lediglich diejenigen Vorkehrungen treffen, die erforderlich und für ihn wirtschaftlich zumutbar sind. Wollte man verlangen, dass stets der neuste Sicherheitsstandard geboten werden muss, müsste der Betreiber seine Anlagen ständig erneuern, ohne seine kostspieligen Investitionen amortisieren zu können. Bei einer älteren Fahrstuhlanlage muss deshalb auch nur diejenige Verkehrssicherheit geboten werden, die bei Ausnutzung der vorhandenen technischen Einrichtungen in einwandfrei funktionierenden Zustand geboten werden kann.“
Sucht am Arbeitsplatz wird häufig versteckt und ignoriert. Dabei ist sie allgegenwärtig. Sucht ist nicht privat – die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass diese auch das Arbeitsleben beeinflusst. Sucht hat stets auch einen Einfluss auf die Beschäftigungsfähigkeit von Personen, also der Fähigkeit zur Teilhabe am Arbeits- und Berufsleben. Sie geht oft mit dramatischen sozialen und wirtschaftlichen Folgen für den Süchtigen einher. Die Auswirkungen von Corona mit einer sinnvollen und notwendigen Präsenz im Homeoffice haben leider auch die stoffgebundenen und stoffungebundenen Suchtprobleme/-formen ansteigen lassen.
Mit dem demografischen Wandel wird es für die Betriebe zunehmend wichtiger, die Gesundheit der Erwerbstätigen zu fördern und Erwerbstätige mit Gesundheitseinschränkungen und Behinderungen besser zu integrieren. Eine Sekundäranalyse der BIBB-/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018 stellt Ergebnisse zur Verbreitung der Betrieblichen Gesundheitsförderung und des Betriebliches Eingliederungsmanagements vor.
Moderne Arbeitswelten sind durch ein hohes Maß an Teamarbeit und sozialen Abhängigkeiten geprägt (Vorgesetzte, Kolleg:innen, Kund:innen, etc.). Soziale Kompetenzen stellen in diesem Rahmen eine wichtige berufliche Kernkompetenz dar. Wer sozial kompetent ist, dem gelingt es, die Gratwanderung zwischen sozialer Anpassung und der Erfüllung eigener Bedürfnisse in sozialen Interaktionen angemessen zu bewältigen. Misslingt diese Anpassung, so hat das sowohl negative Konsequenzen auf den unternehmerischen Erfolg als auch die Gesundheit der Beschäftigten.
Die Intensivierung der Arbeit, auch Arbeitsverdichtung genannt, bedroht die psychische Gesundheit der Beschäftigten wie kaum ein anderes Phänomen in der modernen Arbeitswelt. Viele Beschäftigte geben ihren eigenen vermeintlichen Unzulänglichkeiten die Schuld daran, dass sie mit dem immer schnelleren Arbeitstakt nicht mehr mithalten können und hoffen durch „Selbstmanagement“ den Stress zu bändigen. Doch diese Individualisierung des Problems führt oft nur in eine neue Sackgasse.
Anlässlich der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV) sollen in diesem Beitrag mit Stand Mitte September 2022 die geplanten Maßnahmen, die damit verbundenen Einsparungen und die Auswirkungen auf die Beschäftigten näher betrachtet werden.
Arbeitssicherheit mag noch so sorgfältig wahrgenommen werden, Sicherheitslücken lassen sich dennoch nie völlig vermeiden. Das Eingreifen engagierter Mitarbeiter kann schlimme Folgen vermeiden, wobei sich Eingreifen nicht auf das eigene Handeln erschöpft, sondern auch Informationsweitergabe bedeuten kann. Wie Eingreifen gefördert werden kann, zeigt der weitere Text auf.
In der Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen (HNA) hieß es am 14.10.2021: „Vier Monate nach einem tödlichen Kranunfall am 12. Juni auf einer Baustelle in Esebeck hat die Staatsanwaltschaft Göttingen Anklage gegen den Kranführer erhoben. Er soll dreifach gegen Unfallverhütungsvorschriften verstoßen haben.“ Am 23. März 2022 fällte das Amtsgericht Göttingen sein Urteil: Der Angeklagte betrieb eine Baufirma und errichtete auf einer Baustelle in Esebeck ein Wohnhaus. Am 12. Juni 2021 bediente er einen „Turmdrehkran mit Laufkatzenausleger der Marke Zernag, Typ Movilift 300“. Aufgestellt worden war der Kran vom Bauunternehmen F. Der Kran kippte, einer der Mitarbeiter des Angeklagten verstarb und ein weiterer Mitarbeiter wurde „derart schwer verletzt, dass er infolge des Kranumsturzes seinen linken Unterschenkel verlor“.
Ein Hauseigentümer und seine Frau hatten in der Zeit vom 5.9. bis zum 28.10.2008 die Fassade ihres Wohnhauses in Eigenleistung saniert bzw. modernisiert. Dabei hatte der Bruder des Mannes am 28.10. von 16.30 Uhr bis 18.00 Uhr beim Rückbau des Gerüstes mitgeholfen. Bei diesen Rückbauarbeiten hatte das Gerüst an Halt verloren, der Mithelfende war vom Gerüst gesprungen bzw. gestürzt und hatte sich eine zweitgradige offene Tibia-Trümmerfraktur am linken Fuß zugezogen.
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