DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2017.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-06-06 |
+++ Wandel der Arbeitswelt: Das wollen die Beschäftigten +++ Mobbing am Arbeitsplatz – was tun? +++ Gefährliche Gemische brauchen neue Etiketten +++ Immer mehr Alkoholkranke konsumieren weitere Drogen +++
Neue und geänderte Vorschriften und Regeln
Der sitzende Lebensstil ist mit einer Risikoerhöhung für zahlreiche Erkrankungen assoziiert sowie mit einer frühzeitigen Mortalität. Forschungsergebnisse zeigen, dass bereits regelmäßiges Unterbrechen des Sitzens zu positiven gesundheitlichen Auswirkungen führen kann. Neben organisationalen Rahmenbedingungen bestimmen auch soziale und motivationale Aspekte sowie die Gestaltung des Büroarbeitsplatzes unsere Sitzgewohnheiten.
Wie kann ein langes und gesundes Arbeiten ein Leben lang ermöglicht werden? Die Anforderungen und Bedürfnisse der Mitarbeiter am Arbeitsplatz verändern sich im Laufe der Erwerbsbiografie. Check-Age, ein Screening-Verfahren zur Bewertung der Alter(n)sgerechtigkeit von Arbeitsplätzen, berücksichtigt deswegen sowohl ergonomische als auch altersspezifische Aspekte für die Arbeitsgestaltung und weist auf Handlungsbedarf hin.
Der Beitrag skizziert die Anforderungen an die menschengerechte Gestaltung von Arbeitsprozessen. Dabei wird die Forderung nach gesundheitsförderlicher Arbeitsgestaltung in weitere Forderungen und internationale Standards eingeordnet. Die Anforderungen aus der demographischen Entwicklung sind skizziert und die Besonderheiten bei der Realisierung gesundheitsförderlicher Arbeitsgestaltung in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erörtert.
Was kann ein Unternehmen tun, wenn die Belegschaft immer älter wird und wie im MAN-Werk Salzgitter die Opa-Generation am Montageband steht? Nachstehend wird beschrieben, wie ein Unternehmen in einfachen Schritten im Rahmen der Verhältnis- und Verhaltensprävention die Wirkung des auf uns zukommenden demografischen Tsunamis mindern kann.
Beschäftigte bleiben gesund, wenn sie sich angemessen bewegen. Dauerhafte Überbelastung am Arbeitsplatz hingegen führt zu gesundheitlichen Beschwerden. Muskel-Skelett-Erkrankungen gehören zu den häufigsten Ursachen für berufliche Fehlzeiten in Deutschland. Verursacht werden sie insbesondere durch das Heben und Tragen schwerer Gegenstände.
Helle und gut beleuchtete Arbeitsstätten sowie reflektions- und schattenfreie Arbeitsflächen sind wesentliche Voraussetzungen für gesundes und auch stressfreies Arbeiten. Auch in anderen Bereichen im unmittelbaren Umfeld eines Arbeitsplatzes, wie z. B. in den Sanitärräumen oder in Unterkünften, spielen Licht und Beleuchtung eine wichtige Rolle. Ausgangspunkt hierfür ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), zuletzt novelliert durch Art. 1 der Verordnung zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen vom 30.11.2016.
Die Diskussion um potenzielle Gesundheitsgefahren von Tonerstaub beschäftigt Betroffene, Hersteller und Forschung bereits seit drei Jahrzehnten
Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) vom 27.7.2015 hat mehrere Bereiche der gesetzlichen Sozialversicherung verändert bzw. ergänzt. Insbesondere gilt dies zwar für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, also für das Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch (SGB V).
Nachdem sich ein Junge 1985 an einer Rutsche Baujahr 1964, die nicht einer 1976 ergangenen DIN-Norm entsprach, verletzte, sagte der BGH: DIN-Normen „spiegeln den Stand der für die betroffenen Kreise geltenden anerkannten Regeln der Technik wider und sind somit zur Bestimmung des nach der Verkehrsauffassung zur Sicherheit Gebotenen in besonderer Weise geeignet“ und verurteilte den Betreiber zum Schadensersatz. Bestandschutz wird nicht ausdrücklich erwähnt – es heißt nur: „Ob bei Einführung neuer DIN-Normen für eine Übergangszeit die bestehenden Einrichtungen ohne Veränderung weiterbetrieben werden dürfen, kann hier dahingestellt bleiben.
Grundsätzlich ist auch ein Wegeunfall versichert, also nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII „das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit“. Abzugrenzen von diesem Weg von zu Hause zum Betrieb und zurück ist der so genannte Betriebsweg, ein unmittelbar im Interesse des Betriebes zurückgelegter Weg, der deshalb zum Bereich der versicherten Tätigkeit im Sinne von § 8 Abs. 1 SGB VII gehört.
+++ Rücken- und Gelenkbeschwerden müssen nicht sein: Hilfe zur Selbsthilfe +++ Balancierplatte bringt Gesundheit ins Büro +++ Exoskelette in der Arbeitswelt +++
Jutta Dreyer ist Diplomsozialarbeiterin und systemische Familientherapeutin.
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