Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) vom 27.7.2015 hat mehrere Bereiche der gesetzlichen Sozialversicherung verändert bzw. ergänzt. Insbesondere gilt dies zwar für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, also für das Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch (SGB V). Berührt wird aber auch sehr stark die gesetzliche Unfallversicherung. So werden die Beziehungen zwischen der Kranken- und Unfallversicherung in den Bereichen der betrieblichen Gesundheitsförderung und der Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren neu geregelt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2017.06.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-06-06 |
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