DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2015.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-08-03 |
+++ Jetzt bewerben: Förderung für mitarbeiterorientierte Personalpolitik +++ Gewalt am Arbeitsplatz: Tabus aufbrechen +++ Deutscher Bildungspreis 2015 +++ Anwendung der TRBS bzw. TRGS mit Inkrafttreten der Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung +++ Umfrage: Viele lässt der Job auch im Urlaub nicht los +++
Sowohl der Demographische Wandel und der damit verbundene Fachkräftemangel als auch die immer höher werdenden Anforderungen in der Arbeitswelt erfordern Maßnahmen, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens fit und leistungsfähig zu halten. Gleichzeitig wächst mit der „Generation Y“ eine Generation heran, die die Attraktivität eines Arbeitgebers nicht nur nach der Höhe des Gehalts bemisst, sondern bei der eine ausgeglichene „Work-Life-Balance“ eine immer größer werdende Rolle spielt.
Gesundheit muss von oben gewollt und von unten angenommen werden. Bei der Aareal Bank sind die Führungskräfte Motor und Vorbild für ein gesundheitsbewusstes Verhalten. Und für die rund 900 Mitarbeiter an den deutschen und ausländischen Standorten in 14 Ländern stehen vielfältige Gesundheitsangebote bereit. Eigenverantwortung ist hier die Devise. 2014 erhielt der Mittelständler den Corporate Health-Award mit der Auszeichnung BGM-Excellent-Siegel.
Berufsbedingte Hautkrankheiten sind seit Jahren auf Platz 1 der Liste der angezeigten Berufskrankheiten. Einmal ausgebrochen verursachen sie häufig lange Behandlungszeiten, hohe Kosten und können nicht selten zur Aufgabe der hautgefährdenden Tätigkeit führen. Daneben sind Berufsdermatosen mit Schmerzen und persönlicher Belastung durch Einschränkung im täglichen Leben somit durch Verlust an Lebensqualität verbunden. Sie können soziale Isolation fördern. Dabei können berufsbedingte Hauterkrankungen oftmals mit einfachen präventiven Mitteln verhindert werden.
Wir können den Wind nicht ändern, lehrt Aristoteles, aber die Segel anders setzen. Die Arbeit auf den Baustellen ist mit einem hohen Unfallrisiko verbunden und wird es stets bleiben. Jedoch im Hinblick auf das zu erwartende Freihandelsabkommen werden wir rechtzeitig die Segel anders setzen müssen. Ein Beispiel zeigt, wie das gelingen kann.
Das Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) berücksichtigt seit der Novellierung im Jahr 2013 explizit psychische Gesundheit und Belastung. Eine Über- oder Fehlbelastung kann zu einer (körperlichen) Stressreaktion führen, die mittel- und langfristig ein hohes Risiko für gravierende gesundheitliche Schäden nach sich zieht (Harrach 2000, Steinmann 2005). Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist deshalb auch zu prüfen, ob durch psychische Über- oder Fehlbelastung bei der Arbeit die Gefahr eines Gesundheitsschadens besteht. In Anbetracht der Komplexität der modernen Arbeitswelt und der Vielzahl von Tätigkeiten kann eine nachvollziehbare Beurteilung und Bewertung psychischer Belastung nicht einfach nach „Kochrezept“ durchgeführt werden.
Im Zuge der demografischen Entwicklung steigt der Anteil älterer Werktätiger deutlich an. Daraus ergibt sich die Folgerung, die Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit der älteren Arbeitnehmer zu erhalten und zu fördern. Hierfür sind zum einen verhaltenspräventive Maßnahmen nötig, die auf eine Steigerung der persönlichen Kompetenz und Gesundheit von Beschäftigten abzielen, zum anderen verhältnispräventive Maßnahmen, die auf eine alternsfreundliche Gestaltung von Arbeit und Technologie abzielen (Falkenstein & Gajewski 2014). Diese allgemeinen Maßnahmen müssen auf dem Hintergrund einer stark gewandelten Arbeitswelt und einer stürmischen Entwicklung neuer Technologien getroffen werden.
Mit dem Arbeitsschutzausschuss (ASA) wurde vom Gesetzgeber ein nicht mehr wegzudenkendes Beratungsorgan für den innerbetrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz eingeführt. Hier finden alle Sicherheitsexperten und maßgeblichen Partner des Arbeitsschutzes im Betrieb die Möglichkeit, jedes relevante Thema auf den Tisch zu bringen und eine kontinuierliche Verbesserung des Arbeitsschutzes im Betrieb voranzutreiben.
Mutterschutzrechtliche Regelungen haben schon eine längere Rechtstradition. Substantiierte Regelungen finden sich schon 1878 im deutschen Recht. Insbesondere steht die Familie unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes (Art. 6 Abs. 1 GG). Auch zwingen europarechtliche Vorgaben (RL 89/391/EWG), bestimmte mutterschutzrechtliche Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Nachfolgend werden die Grundsätze der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote näher beschrieben, welche sich aus dem Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz – MuSchG) ergeben.
Der Angeklagte ist 60 Jahre alt und seit 1975 als Kraftfahrer bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben beschäftigt. Mit zwei weiteren Müllwerkern fuhr er am 21. Juni 2012 eine Abfallsammeltour in den Spieroweg in Berlin-Staaken. Am Ende dieser 160 m langen Sackgasse setzten sich die beiden Müllwerker in das Fahrerhaus neben A. Ein Beifahrer und der A überzeugten sich durch Rückschau, dass sich niemand hinter dem Lkw aufhält. A schaltete die Warnblinkanlage an und legte den Rückwärtsgang ein, wodurch automatisch ein lauter Piepston ertönte und eine gelbe Rundumleuchte aufleuchtete.
Wir stellen Ihnen jeden Monat eine Rechtsthematik vor, die für Unternehmen im Allgemeinen und den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Besonderen relevant ist. Autor Prof. Dr. jur. Eberhard Jung ist Hochschullehrer am Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Gießen und unterrichtete an der Ärzteakademie der Landesärztekammer Hessen, Bereich Arbeits- und Sozialmedizin. Außerdem war Prof. Jung viele Jahre lang Verwaltungsdirektor bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft und Dozent an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, Fachbereich Sozialversicherung.
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