Der Angeklagte ist 60 Jahre alt und seit 1975 als Kraftfahrer bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben beschäftigt. Mit zwei weiteren Müllwerkern fuhr er am 21. Juni 2012 eine Abfallsammeltour in den Spieroweg in Berlin-Staaken. Am Ende dieser 160 m langen Sackgasse setzten sich die beiden Müllwerker in das Fahrerhaus neben A. Ein Beifahrer und der A überzeugten sich durch Rückschau, dass sich niemand hinter dem Lkw aufhält. A schaltete die Warnblinkanlage an und legte den Rückwärtsgang ein, wodurch automatisch ein lauter Piepston ertönte und eine gelbe Rundumleuchte aufleuchtete. Beim Rückwärtsfahren schaute A abwechselnd in die Außenspiegel rechts und links und in den Monitor der Rückfahrkamera, die ein Sichtfeld von 4,7 m hatte. Nach etwa 150 m bei etwa 12 km/h übersah A – wie auch seine Mitfahrer – einen 17-jährigen Fußgänger, der mit dem Rücken zum Lkw ging und mit Ohrhörer laut Musik hörte. Der junge Mann geriet unter den Lkw, wurde mitgeschleift und verstarb am selben Tag.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2015.07.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-08-03 |
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