DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2021.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-03-02 |
+++ Sechs-Punkte-Plan für Führungskräfte: Führen von hybriden Teams +++ Krankenstand in Deutschland +++ Urteil: Psychische Erkrankungen aufgrund von Stress sind keine Berufskrankheiten +++ Arbeitsunfälle der besonderen Art +++ Bundeswirtschaftsministerium fördert Produktion von Schutzausrüstung +++
Nie zuvor seit dem Zweiten Weltkrieg hat das Thema Gesundheit die Welt so in Atem gehalten wie aktuell durch die Corona-Pandemie. Welche Schwächen des deutschen Arbeitsschutzes hat die Pandemie offenbart? Kommt es als Reaktion darauf in der „Post-Corona-Ära“ zu einer Aufwertung der betrieblichen Gesundheits-, Sicherheits- und Präventivkultur? Und führen gegenüber Pandemien resilientere Arbeitsformen und -prozesse wie die Digitalisierung und das Homeoffice nicht auch nur zu neuen Problemen für die Gesundheit der Beschäftigten?
In vielen Berufen nutzen Menschen bestimmte Arten von Arbeitskleidung, Berufskleidung oder Schutzkleidung. In der Regel dient diese Kleidung einem Sicherheitszweck.
Auf vielen Baustellen sind im Sommer die schwitzenden Herren in ihren Muskelshirts, Arbeitsbermudas und Sicherheitssandalen zu bewundern. Ob dies immer ein sehenswerter Anblick ist, möchte ich nicht beurteilen. Was ich beurteilen kann, ist die Schutzwirkung und die Sinnhaftigkeit dieser Arbeitskleidung. Der Arbeitsalltag einer Baustelle zeigt, seit Jahren sind Kurzarmhemd, Shorts und Sicherheitssandalen beliebte Kleidungstücke, die mit dem ersten Sonnenstrahl gerne getragen werden.
Am 1.1.2021 traten wesentliche Teile des Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) in Kraft (BGBl. 2020 I, S. 3334). Neben der Festlegung von Mindestbesichtigungsquoten für die Arbeitsschutzbehörden finden sich in dem Gesetz auch Änderungen der Arbeitsstättenverordnung. Auch wurde ein neuer Ausschuss (Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit) etabliert. Der Aufsatz stellt die wichtigsten Änderungen des ArbSchG und der ArbStättV dar. Auf das ebenfalls im Arbeitsschutzkontrollgesetz geänderte Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft wird allerdings hier nicht eingegangen.
Schon im ersten Semester lernen angehende Juristen zum Allgemeinen Teil des BGB, dass die Auslegung von Rechtsnormen sich nicht lediglich am Wortlaut des Rechtstextes, sondern vor allem auch am Sinn dessen zu orientieren habe, was der Gesetzgeber gewollt hat, als er eine Regelung traf. Insofern muss die Frage erlaubt sein, ob das Bundesarbeitsministerium hofft, eine Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz, so die Langfassung des Gesetzestitels, durch, wie die Kurzfassung glauben machen will, (mehr) Kontrolle erreichen zu können.
Die Gewerbeaufsicht verfügte die sofortige Einstellung der Arbeiten auf einer Baustelle, auf der Asbestabfall offen gelagert wurde, keiner der weisungsbefugten Sachkundigen vor Ort war und Mitarbeiter keine persönliche Schutzausrüstung trugen. Dieser Aufsatz bereitet das Gerichtsurteil über die Klage des Bauunternehmens auf und diskutiert die konkreten Verstöße gegen die Gefahrstoffverordnung.
Bereits seit vielen Jahren besteht in der Rechtsprechung kein Einvernehmen bei der Beantwortung der Frage, ob der Unfall einer Arbeitnehmerin/eines Arbeitnehmers aus dem Kreis der teilnehmenden Betriebe bei einem Firmenlauf unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht oder nicht.
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