Am 1.1.2021 traten wesentliche Teile des Gesetzes zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz) in Kraft (BGBl. 2020 I, S. 3334). Neben der Festlegung von Mindestbesichtigungsquoten für die Arbeitsschutzbehörden finden sich in dem Gesetz auch Änderungen der Arbeitsstättenverordnung. Auch wurde ein neuer Ausschuss (Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit) etabliert. Der Aufsatz stellt die wichtigsten Änderungen des ArbSchG und der ArbStättV dar. Auf das ebenfalls im Arbeitsschutzkontrollgesetz geänderte Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft wird allerdings hier nicht eingegangen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2021.03.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-03-02 |
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