DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2021.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-06-02 |
+++ Drei Tipps für gesünderes Home-Office +++ Techniker Krankenkasse: Krankenstand im ersten Quartal 2021 so niedrig wie seit 13 Jahren nicht mehr +++ Unterwegs – aber sicher! Der Wettbewerb zur betrieblichen Verkehrssicherheit +++ Lenken statt Ablenken +++ Erhöhte psychische Belastung bereits während der ersten Welle der COVID-19-Pandemie +++ Bewegungsmangel und Gewichtszunahme im Homeoffice +++ Arbeit und Erholung in Einklang bringen – Bewegte Pause +++ „Mobiles Arbeiten ermöglicht mehr Selbstbestimmtheit“ +++
Das Arbeitssicherheitsgesetz sieht die Unterstützung aller Unternehmen mit Beschäftigten zur Schaffung gesunder Arbeitsbedingungen vor – egal welcher Betriebsgröße. Was bei größeren Betrieben mit vor allem innerbetrieblichen Fachkräften für Arbeitssicherheit ganz gut funktioniert, stellt für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) oft noch eine Herausforderung dar. In der Breite wird das Arbeitssicherheitsgesetz aufgrund eines inakzeptablen Betreuungsgrads bisher nur unzureichend umgesetzt.
Im Dezember 2019 berichteten die Medien in Deutschland erstmals von einem neuartigen Virus, der in Wuhan aufgetreten ist – SARS-CoV-2. Aktuell verzeichnet Deutschland etwa 3.520.329 Infizierte und 84.775 Todesfälle (Stand 09.05.2021). Im Hinblick auf die Pandemie gibt es bis heute noch viele ungeklärte Fragen. Bislang fehlt es an validen Studien und Erfahrungen hinsichtlich Krankheitsverlauf, Nachsorge und Langzeitfolgen.
Die Lärmbelastung im Büro liegt nicht allein am Schalldruckpegel. Insbesondere in Großraumbüros spielen auch andere Faktoren eine mindestens genauso wichtige Rolle. Doch gegen die Lärmbelastung helfen bereits wenige raumakustische Schutzmaßnahmen. Auch Kopfhörer- und Headset-Lösungen mit ANC-Technologie bilden einen weiteren effizienten Baustein in der Bekämpfung des Arbeitsumgebungsfaktors Lärm speziell in Großraumbüros. Allerdings, so zeigt ein aktuelles Forschungsprojekt, können auch sie nicht alle Lärmbelastungen vollkommen abstellen.
Es gibt immer noch Betriebe, bei denen die ASA-Sitzung nur stattfindet, weil es vorgeschrieben ist. Dabei kann dies ein sehr effizientes Gremium sein, um den Arbeitsschutz proaktiv voranzubringen.
Jetzt werden wir gar nicht so sehr auf die Definition oder Grundlagen eingehen, wie „Was ist eigentlich eine ASA-Sitzung?“ oder „Wer gründet den ASA?“. Das können Sie an vielen Stellen bei der DGUV, Berufsgenossenschaft usw. ausführlich nachlesen.
Arbeitsunfähigkeit wird durch einen Arzt festgestellt und durch eine ärztliche Bescheinigung attestiert. Dennoch gibt es arbeitswillige, arbeitsfähige Mitarbeiter, die vor Ablauf der Krankschreibung ihre Tätigkeit wieder aufnehmen möchten. Wie sich der Arbeitgeber hier im Spannungsfeld zwischen der willkommenen Einsatzbereitschaft und seiner Fürsorgepflicht aufstellen sollte, stellt der weitere Text dar.
COVID-19-Impfungen werden vor dem Hintergrund der derzeitigen pandemischen Lage als ein Ausweg aus der momentanen Situation gesehen. Aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit stellt sich aber auch die Frage nach einer gerechten Verteilung. Weiterhin ist zu diskutieren, inwieweit eine COVID-19-Impfung auch verpflichtend eingeführt werden kann, sofern eine ausreichende Durchimpfungsrate auf Basis einer Freiwilligkeit nicht erreicht wird. Während es in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland schon verpflichtende Pockenimpfungen gab, so stellt sich die Fragestellung, ob dies zur Überwindung der Pandemie ein adäquates Mittel darstellen kann.
Nach § 13 Abs. 2 ArbSchG kann der Arbeitgeber zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen.
Nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII besteht der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auch für „das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und vom dem Ort der Tätigkeit“, also bei einem Wegeunfall. Ob dies ebenfalls dann gilt, wenn es im Anschluss an einen Verkehrsstau auf einer Umleitungsstrecke zu einem Unfall kommt, ist jeweils im konkreten Einzelfall zu klären.
+++ Noch mehr Auswahl an Stretchhosen +++ VdS 2496 – VdS-Richtlinien für die Ansteuerung von Feuerlöschanlagen wurden angepasst +++ Mit NOAC endlich schmerzfrei operieren +++ Über die BioRegio STERN Management GmbH +++
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: