+++ Forschung: Software berechnet Belastung durch Sprühnebel +++ Neue IFA-Gefahrstoffliste und GESTIS-App erschienen +++ Fachvereinigung Arbeitssicherheit: Miteinander kommunizieren schützt Leben +++ Mehr Transparenz für mehr Sicherheit im Umgang mit Chemikalien +++ BGN sensibilisiert Führungskräfte für das Thema Stress +++
Neue oder aktualisierte Regelwerke und Hilfestellungen zur Arbeitssicherheit
Demografischer Wandel, Erhöhung der Lebensarbeitszeit und Gesundheit des Arbeitnehmers haben in der heutigen Berufswelt an Bedeutung gewonnen. Der Arbeitgeber sieht sich zunehmend vor der Herausforderung, qualifizierten Nachwuchs zu finden. Und um die alternde Belegschaft bis zum Renteneintritt beschäftigen zu können, gilt es, die Gesundheit der Belegschaft nachhaltig zu fördern. Ältere Arbeitnehmer sind nicht häufiger, aber dafür länger als ihre jüngeren Kollegen krank. Der Fachbeitrag beschäftigt sich mit der Implementierung der Betrieblichen Gesundheitsförderung in einem mittelständischen Unternehmen und deren Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit sowohl jüngerer als auch älterer Arbeitnehmer.
Zwar ist die Zahl der Arbeitsunfälle auf Baustellen in Deutschland gesunken. Allerdings ist die Unfallhäufigkeit im Vergleich mit den durchschnittlichen Unfällen der gewerblichen Wirtschaft nach wie vor mehr als doppelt so hoch. Gründe sind der wachsende Wettbewerbsdruck und die Vielzahl an eingebundenen Sub-Unternehmen, die Schnittstellenprobleme und einen hohen Koordinationsaufwand zur Folge haben. Sicherheits- und Gesundheitskoordinatoren wie die Experten von TÜV SÜD begleiten Bauvorhaben von der Planungsphase bis zur Fertigstellung. Die Verlegung einer Chemieanlage zeigt die Herausforderungen in der Praxis.
Im Arbeitsleben sind die Hände besonderen Risiken ausgesetzt. Neben mechanischen Gefährdungen führen dabei vor allem Hauterkrankungen und Allergien während der Arbeit zu Fehlzeiten und hohen Kosten.
Mit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung vom 26.11.2010 haben sich die Anforderungen an die notwendige Fachkunde für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen verändert. Es gibt jedoch keine konkreten Festlegungen, über welche Fähigkeiten und Kenntnisse ein Fachkundiger verfügen muss. Dieser Artikel beschreibt sowohl die Problematik als auch die Wege, die ein überbetrieblicher Dienstleister – trotz fehlender klarer Regelungen – beschritten hat, um für seine Kunden eine rechtssichere, kompetente und qualitativ hochwertige Beratung sicher zu stellen.
Seit rund fünf Jahren regelt die REACH-Verordnung die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Stoffen oberhalb einer Tonne je Hersteller/Importeur. In drei Registrierungsphasen bis 2018 müssen Chemikalien in Abhängigkeit von Produktionsvolumen und Gefährdungspotenzial bei der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) registriert werden. Nach dem Prinzip „keine Daten, kein Markt” können registrierungspflichtige Stoffe erst nach ihrer Registrierung vermarktet werden.
Chemikalienmanagement ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Es besteht aus mehreren Elementen, die im dritten Abschnitt der Gefahrstoffverordnung beschrieben sind. Die Gefahrstoffverordnung hat diese Pflichten der Arbeitgeber jedoch nicht „erfunden“, sondern gießt sie lediglich in einen verpflichtenden rechtlichen Rahmen. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Pflichten kurz beschrieben, anschließend werden einige Hilfestellungen der Europäischen Union – vermittelt durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki – sowie der Berufsgenossenschaften beschrieben.
Sowohl das Verletzten- als auch das Krankengeld sind Sozialleistungen, die eine Lohnersatzfunktion innehaben. Das gilt auch für die Rente. Da das Sozialgesetzbuch (SGB) Doppelleistungen in der Regel nicht zulässt, gibt es hier Abgrenzungsvorschriften. Außerdem entspricht die Berechnung des Verletztengeldes nicht ganz der des Krankengeldes. Es gibt hier erhebliche Abweichungen. Gemeinsam ist für beide Leistungen, dass die Arbeitgeber verpflichtet sind, den Krankenkassen als den Anlaufstellen Verdienstbescheinigungen zu übersenden.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit seinem Beschluss vom 19.4.2012 (B 2 U 348/ 11 B) zunächst einmal einen Schlussstrich unter einen über achtjährigen Zuständigkeitsstreit gezogen, in dem es um die von einem Stahlbau-Unternehmer behauptete Europarechtswidrigkeit der Pflichtmitgliedschaft seiner Firma bei der früheren Maschinenbau- und Metall- Berufsgenossenschaft (jetzt: Berufsgenossenschaft Holz und Metall) ging.
+++ Gerichtsfeste Lärmmessung: Cirrus Research mit PTB-Zulassung für Schallpegelmesser +++ Intelligenter Schutz mit der 3M Tora CCS Schutzbrille +++ Leicht und sauber betanken mit PE-Tankstationen +++ Sichere Fahrgerüst-Montage: P2 jetzt auch für Layher „Zifa“ +++
Aristoteles hat sie als „Werkzeug aller Werkzeuge“ bezeichnet. Mit unserer Hand schreiben und malen wir, spielen Klavier und Gitarre, erwecken Marionetten zum Leben, steuern Autos, Kräne, und Flugzeuge, operieren Tumore und bauen Häuser.
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