Chemikalienmanagement ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Es besteht aus mehreren Elementen, die im dritten Abschnitt der Gefahrstoffverordnung beschrieben sind. Die Gefahrstoffverordnung hat diese Pflichten der Arbeitgeber jedoch nicht erfunden, sondern giet sie lediglich in einen verpflichtenden rechtlichen Rahmen. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Pflichten kurz beschrieben, anschlieend werden einige Hilfestellungen der Europischen Union vermittelt durch die Europische Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki sowie der Berufsgenossenschaften beschrieben.
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