DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2025.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-01-06 |
+++ Weniger krank bei emotionaler Bindung an Arbeitgeber +++ Mobile Schnellbau wand schützt Beschäftigte am Gleis +++ Drohnen entdecken chemische Gefahrstoffe im Boden schneller +++ Fachkräftemangel belastet Beschäftigte +++ Hoher Zeitverlust durch unproduktive Tätigkeiten +++ Änderung der Gefahrstoffverordnung verabschiedet +++ Arbeitsschutz im Kampfjet +++ BKV soll um drei Berufskrankheiten ergänzt werden +++ Krankschreibungen: Häufigere, aber kürzere Ausfälle +++
Desk-Sharing, also das Teilen von Büroarbeitsplätzen mit anderen Beschäftigten, findet immer mehr Anklang in Unternehmen, die sich dadurch häufig Platzersparnis und damit geringere Kosten erhoffen. Doch wie erleben die Beschäftigten das Konzept? In einer Untersuchung des Instituts für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) wurden dazu knapp 2.000 Beschäftigte und Führungskräfte befragt.
In der modernen Arbeitswelt werden Führungskräfte und Beschäftigte mit zahlreichen Belastungen konfrontiert, die sowohl Arbeitsleistung als auch mentale Gesundheit negativ beeinflussen können. Entstehen bei dauerhafter Beanspruchung psychische Erkrankungen wie ein Burnout-Syndrom, so ziehen diese statistisch gesehen im Vergleich zu anderen Erkrankungen deutlich mehr Fehltage nach sich.
Viele machen sich Gedanken über das Thema Qualität im Arbeitsschutz und hinterfragen gewisse Aspekte. Eine Vielzahl von Hinweisen, Schriften und Ratgebern ist dazu bereits verfasst worden. Es gibt Organisationen, Schulungen und Qualifikationen, die sich nur mit dem Thema Qualität im Arbeitsschutz befassen.
Verbluten ist die führende vermeidbare Todesursache bei Traumata in Deutschland. Aufgrund ihrer teilweise dramatischen Dynamik können sie sich dem Zeitrahmen, in dem der Rettungsdienst den Verletzen erreichen und behandeln kann, entziehen. Hier nimmt der zufällig vor Ort befindliche Laien-Ersthelfer oder sogar der Verletzte selbst eine lebensrettende Rolle ein.
Montagmorgen, die Sonne scheint, die Vögel zwitschern, und irgendwo im Betrieb schallt ein vertrauter Ruf: „Ey, Kollegin, pass auf!“ Unsere Heldin, nennen wir sie Alice, steht bereit – bewaffnet mit einem Kaffee in der einen und einem übergroßen Ego in der anderen Hand. Arbeitssicherheit? Pah, für Alice nur ein lastiges Übel, erfunden von Spaßbremsen, die sie von der Arbeit abhalten wollen.
In Büros und Werkstätten spielt das Thema „Bildschirmarbeit“ zumeist nur insofern eine zentrale Rolle, als sie das Medium ist, über das der gesamte Schriftverkehr mit Kunden und Geschäftspartnern abgewickelt wird und intakte, reibungslos funktionierende Bildschirmgeräte an modern ausgestatteten Bildschirmarbeitsplätzen die unverzichtbare Voraussetzung dafür sind.
Ein über 54-jähriger Kranfahrer wird nach 33-jähriger Betriebszugehörigkeit entlassen, weil er mit einem anderen Kran kollidierte. Er sieht sich als „Bauernopfer“. Das Landesarbeitsgericht weist seine Kündigungsschutzklage aber ab.
Wenn jemand in seiner privaten Wohnung, an seinem häuslichen Arbeitsplatz, also in seinem seit Jahren immer bedeutsamer gewordenen Homeoffice einen Unfall erleidet, dann schien dies bisher nicht als ein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung in Betracht kommen zu können.
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Traditionelle Corporate-Wellbeing-Programme konzentrieren sich häufig einzig und allein auf die körperliche Gesundheit und bieten beispielsweise Mitgliedschaften in Fitnessstudios oder ärztliche Untersuchungen an. Diese sind sicherlich wertvoll, aber ganzheitliches Wohlbefinden hat eine viel breitere Perspektive und fügt sich damit ideal in die deutsche Auffassung von Work-Life-Balance ein.
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