Ein über 54-jähriger Kranfahrer wird nach 33-jähriger Betriebszugehörigkeit entlassen, weil er mit einem anderen Kran kollidierte. Er sieht sich als „Bauernopfer“. Das Landesarbeitsgericht weist seine Kündigungsschutzklage aber ab.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2025.01.10 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2365-7634 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-01-06 |
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