DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2025.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-01-31 |
+++ Neuerungen im Jahr 2025 +++ Gefahrguttransport – jetzt auch mit alternativen Antrieben +++ Neue Ökodesign-Anforderungen für Smartphones und Tablets +++ Einheitliches Ladekabel EU kommt +++ CO2-Preis steigt +++ Asbesttransport +++ Barrierefreiheitsstärkungsgesetz +++ Neue Grenzwerte für Kaminöfen +++ Aushangpflichten im Arbeitsschutz +++ Gefährdungsbeurteilung im Mutterschutz +++ Kinderkrankentage +++ Krankschreibung per Telefon +++ Immer häufiger fallen Beschäftigte wegen Alkoholproblemen aus +++ Risiko psychischer Gesundheitsprobleme für Beschäftigte im Baugewerbe in der EU +++ Stehen bei der Arbeit nicht gesünder als sitzen +++
Arbeitsschutzunterweisungen sind an Hochschulen eine komplexe Angelegenheit: Neben den Beschäftigten müssen auch die Studierenden regelmäßig unterwiesen werden, z.B. in grundlegenden Bereichen wie Notsituationen und Brandschutz, mitunter aber auch in hochspezialisierten Thematiken wie dem Umgang mit Gefahrstoffen.
Eine Vielzahl von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (etwa 22 %) steigt regelmäßig auf das Rad oder (zunehmend) auf das E-Bike, um damit zur Arbeit und zurück zu kommen. Besonders in städtisch geprägten Regionen ist dieses Fortbewegungsmittel beliebt, weil es über kurze Distanzen Menschen regelmäßig schneller ans Ziel bringt als der öffentliche Nahverkehr, der stauanfällige Kfz-Verkehr oder der Fußweg.
In der europäischen Chemikalienpolitik sind weitreichende Änderungen angestoßen worden, die eine Entwicklung zu mehr Nachhaltigkeit und wirtschaftlicher Resilienz unterstützen sollen. Diese Entwicklung beeinflusst das Inverkehrbringen von Chemikalien, aber auch den Arbeitsschutz bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.
Feel-Good-Management (FGM) ist mehr als Obstkorb, Bällebad und bunte Büromöbel mit höhenverstellbaren Schreibtischen. Um wirklich wirksam zu sein, muss FGM Teil der Kultur eines Unternehmens sein.
Die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung (MmB) auf dem deutschen Arbeitsmarkt zeigt trotz gesetzlicher Vorgaben und zunehmender Sensibilisierung weiterhin erhebliche Defizite.
Das Mutterschutzrecht enthält zahlreiche Schutzverpflichtungen für die Zeit der Schwangerschaft, für die Zeit nach der Entbindung und für die Zeit des Stillens. Regelmäßig muss der Arbeitgeber hierbei auch Beschäftigungsverbote berücksichtigen. Zugleich ist es aber auch Zielsetzung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG), der Frau weiterhin die Ausführung ihrer Tätigkeiten zu ermöglichen. Insofern stellt sich die Frage, inwieweit die Frau frei über die Wahrnehmung von Beschäftigungsverboten entscheiden kann.
Unternehmen U ist im Bereich der Immobilienwirtschaft tätig und Mitglied der VBG. Der 59-jährige B ist dort als Bauleiter angestellt.
Wer sich über die Rechtsprechung im Themenfeld der Arbeits- und Wegeunfälle sowie zur Anerkennung von Berufskrankheiten informieren will, ist regelmäßig gut beraten, auf aktuelle Entscheidungen des Zweiten Senats des Bundessozialgerichts zu achten, der in Revisionsverfahren vielfach das letzte Wort hat. Aber auch Entscheidungen der Landessozialgerichte (LSG), vereinzelt auch der Verwaltungsgerichte (VG), verdienen Beachtung im benannten Spektrum.
Bei Sturzunfällen im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit stellt sich oftmals die Frage, ob der eingetretene Körperschaden auf einer bei der verletzten Person bereits vorhandenen Krankheit bzw. einer sog. inneren Ursache beruht oder ob er durch einen Unfall bei der Arbeit eingetreten ist.
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Mit dem Beginn der Pandemie im Jahre 2020 und den daraus resultierenden Schutzmaßnahmen mussten die meisten Unternehmen nahezu von heute auf morgen ihre Mitarbeitenden, die von zu Hause arbeiten konnten, ins Homeoffice schicken. Mittlerweile liegen mehr als vier Jahre zwischen den ersten Erfahrungen mit Homeoffice und der heutigen Routine in vielen Unternehmen.
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