DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2013.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-01-11 |
+++ BGHM startet mit dem Gefahrstoff-Informationssystem für die Metallbranche (GISMET) +++ Bundesarbeitsministerium startet Programmaufruf „unternehmensWert: Mensch“ +++ BG ETEM Broschüre: Psychische Faktoren am Arbeitsplatz +++ REACH-Umsetzung einfacher machen: Analyse zur Kostenbelastung deutscher Unternehmen durch die europäische Chemikalienverordnung REACH vorgelegt +++ Die Grundregeln für rückenfreundliches Sitzen +++
Neue oder aktualisierte Regelwerke und Hilfestellungen zur Arbeitssicherheit
Kindergärten, Hochschulen und Schulen unterliegen häufig einem Sanierungsstau, der im Zuge der in Deutschland obligaten energetischen Sanierung der Gebäude aufgelöst werden soll. Energetische Sanierungen besitzen hohe politische und gesellschaftliche Relevanz, gleichwohl unterliegt die sicherheitstechnische Sanierung der Bildungseinrichtungen einem ebenso hohen, wenn nicht gar höheren gesellschaftlichen Anspruch.
Beim Brandschutz- und Evakuierungskonzept in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnliche Institutionen gilt besonders zu berücksichtigen, dass sich in ihnen eine große Zahl an immobilen oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen befindet. Durch die meist komplexe Gebäudestruktur ist es außerdem für Patienten und Besucher schwierig, nahe Rettungs- und Fluchtwege schnell zu erkennen.
Auf Unternehmern und Eigentümern lastet eine hohe Verantwortung, ihre Gebäude und Anlagen für die Nutzer, Anwohner und die Umwelt sicher zu betreiben. Hierbei kann auf die Brandschutzordnung als Hilfsmittel zurückgegriffen werden, um die Aufgaben der Verantwortlichen zu bestimmen und für alle Beteiligten rechtliche Sicherheit herzustellen. Der folgende Beitrag liefert einen Überblick über die Möglichkeiten und Chancen, die sich aus der Erstellung einer Brandschutzordnung ergeben.
Brandschutz stellt ein wichtiges Thema in gesetzlichen Bestimmungen dar, z. B. im Bauordnungsrecht und in Arbeitsschutzbestimmungen. Das Ereignis „Brand“ ist eine versicherbare Gefahr. Im Schadenfall ersetzt der Versicherer den entstandenen Sachschaden und, sofern versichert, den entgangenen Gewinn sowie fortlaufende Kosten. Je nach der Größe eines versicherten Betriebes bzw. Unternehmens kann ein Brandschaden eine Größenordnung von mehrstelligen Millionen erreichen.
Der Beitrag beleuchtet die Frage, ob angewandte Forschung auf dem Gebiet des Explosionsschutzes ist auch heute noch zwingend erforderlich ist. An Beispielen aus der Forschungspraxis zeigt er auf, dass sie nötig ist, um Kosten zu senken, das sicherheitstechnische Niveau aber zu halten oder wenn nötig zu erhöhen oder Lösungen für offene Fragen (z. B. neuer Technologien) zu finden.
Die EG-Maschinenrichtlinie verpflichtet den Hersteller von Maschinen oder seinen Bevollmächtigten, eine EG-Konformitätserklärung auszustellen, bevor das Produkt in Verkehr gebracht wird. Kernelement der Konformitätserklärung ist die ausdrückliche Erklärung, dass die Maschine allen relevanten Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen des Anhangs I entspricht und ein entsprechendes Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurde.
In vielen Industriezweigen werden pulver- und staubförmige Produkte verarbeitet oder entstehen während des Produktionsprozesses. Ein Risiko wird dabei nach wie vor oft unterschätzt: Unabhängig von der Einstufung als Nutzstaub oder Abfallstaub geht von gut drei Viertel aller staubförmigen Substanzen eine Brand- und unter Umständen sogar Explosionsgefahr aus.
Baustellenlärm und der Duft nach frischer Wandfarbe begleitete Ende 2001 in der Akademie der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) den ersten Lehrgang von zukünftigen Fachkräften für Arbeitssicherheit, den neuen Sifas. Seither haben bereits über 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der BGW ihre Weiterqualifizierung gestartet.
Der betrieblichen Gesundheitsförderung ist in den letzten Jahren immer mehr Bedeutung zugemessen worden. Es wurde erkannt, dass auf diese Weise die Gesundheit der Arbeitnehmer merklich gebessert bzw. erhalten werden kann. Wie aus Studien der Krankenkassen hervorgeht, sind dadurch auch die Ausfallzeiten der Mitarbeiter gesenkt worden.
Verantwortlichkeit und strafrechtliche Haftung bei Fehlen persönlicher Schutzausrüstungen
OLG Naumburg (Beschluss aus März 1996) und LG Magdeburg (Beschluss aus September 1996)
Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII sind alle als Arbeiter bzw. als Angestellte in Deutschland Tätigen, also alle Arbeitnehmer, als „Beschäftigte“ in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, und zwar ohne Befreiungsmöglichkeit.
+++ HDT-Lehrgang Brandschutzbeauftragter jetzt auch in Hamburg und Frankfurt +++ LogiMAT 2013: Datalogic stellt innovative Produkte für die industrielle Automation vor +++ Layer: Kompetenz und Akrobatik auf der Bau 2013 +++ Industrieanlagen: Elektrisches und magnetisches Feld normgerecht messen +++ ARBEITSSCHUTZdigital +++ ADR 2013 +++
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