+++ In der Praxis angekommen – Zwischenbilanz: Ein Jahr DGUV Vorschrift 2 +++ Forschung: BAuA-Bericht schlägt Geräuschklassen vor +++ Energiewende schafft neue Herausforderungen für den Arbeitsschutz +++ Faltblatt: BAuA gibt Tipps für heiße Tage +++
Neue oder aktualisierte Regelwerke und Hilfestellungen zur Arbeitssicherheit
Das Ampelmodell zur Beurteilung von Expositionen gegenüber Gefahrstoffen ist einer breiten Fachöffentlichkeit erstmals 2002 im Zusammenhang mit den Diskussionen zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung ins Bewusstsein getreten. Obwohl dieses Modell seinerzeit scheiterte, bietet es Ansatzpunkte, Schutzmaßnahmen im Betrieb zu planen und Aussagen über das verbleibende Gefährdungsniveau zu treffen. In diesem Beitrag werden die dem Ampelmodell zu Grunde liegenden gedanklichen Ansätze beschrieben und Möglichkeiten zur Anwendung in der Praxis vorgestellt. . Teil II (Teil I des Beitrags erschien in Heft 5/2012)
Menschengerechte Arbeit, genauer die menschengerechte Gestaltung der Arbeit, ist sowohl nach dem Arbeitsschutzgesetz als auch nach dem Arbeitssicherheitsgesetz ein Ziel des betrieblichen Arbeitsschutzes. Was heißt aber „menschengerecht“, gibt es allgemeingültige Kriterien? Oder handelt es sich eher um eine Idealvorstellung, die nur näherungsweise umgesetzt werden kann?
Bei der menschengerechten Arbeitsplatzgestaltung kennen sich alle Betroffenen bestens aus. Die Experten sind unter uns. Schließlich sind die Auswirkungen falscher Arbeitshöhen, zu weiter Greifräume, ständig einseitiger Bewegungen und monotoner Aufgaben allen bekannt und werden in Kantine, U-Bahn und beim Stammtisch kommuniziert: „Ich hab` Rücken!“.
Unsere Arbeitswelt hat sich in den vergangenen Jahrzehnten tiefgreifend geändert. Durch die zunehmende Technisierung und den Strukturwandel hin zu einer Dienstleistungsgesellschaft wurden die körperlichen Anforderungen am Arbeitsplatz stark reduziert. Dennoch gab es in den vergangenen Jahren einen Anstieg bei den Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems.
In der Produktentwicklung ist die Ergonomie ein wichtiger Faktor. Sie ermöglicht die sichere, bequeme und effektive Handhabung des Produktes. Zur Bewertung der ergonomischen Qualität von Produkten können neben der Ermittlung der subjektiven Einschätzung von Versuchspersonen auch quantitative, ergonomische Messmethoden eingesetzt werden.
Für eine wirksame Umsetzung des BGM gilt es, seine spezifischen Beiträge zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung in einer sich wandelnden Arbeitsgesellschaft fachlich zu begründen und gangbare Wege zur Einbindung der Gesundheitsthematik in die bestehenden betrieblichen Strukturen und Aktivitäten aufzuzeigen. Der Beitrag vermittelt Impulse zur Gesundheitsdiskussion sowie zur Ausrichtung einschlägiger Unternehmensaktivitäten. Er beruht auf umfangreichen praktischen Erfahrungen und lädt zur Reflektion und Diskussion ein.
Nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob der Geschädigte den Schaden durch verbotswidriges oder schuldhaftes Handeln selbst herbeigeführt hat, beispielsweise durch die Nichtbeachtung von Unfallverhütungsvorschriften oder durch den Verstoß gegen sonstige Regelungen. Von diesem in § 7 Abs. 2 SGB VII enthaltenen Grundsatz („Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus.“) gibt es aber zwei Ausnahmen, die sich beide in § 101 SGB VII befinden: So haben nach dessen Abs. 1 Personen, die den Tod von Versicherten vorsätzlich herbeigeführt haben, keinen Anspruch auf Leistungen.
+++ Bessere Leistungen bei geringerer Belastung +++ Ergonomie-Investitionen zahlen sich aus +++
Grünpflanzen zählen zu den weichen Faktoren der Ergonomie. Es gibt zwar keine offizielle Vorschrift, die ihren Einsatz an Arbeitsplätzen vorsieht, Pflanzen im Büro sind aber in jedem Fall sehr zu empfehlen. Sie sind weit mehr als reine Dekoration.
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