DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2017.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-08-30 |
+++ Digitaler Wandel als Herausforderung für kleine und mittlere Unternehmen +++ Berufskrankheiten-Verordnung geändert +++ Aktualisiert: Informationen zur DGUV Vorschrift 2 +++ Der Trend geht zur Bewegten Pause am Arbeitsplatz +++ Gesundheits- und Sozialberufe: Tückische Gefahren für Haut und Rücken +++ Unfallursache Maschinen-Manipulation +++
Sie tragen uns unser ganzes Leben durch die Welt und wir erwarten von Ihnen, dass sie stets funktionieren. Behandeln sie aber nicht immer mit der nötigen Wertschätzung. Unsere Füße leisten Schwerstarbeit, aber wir sind uns dessen kaum bewusst. In diesem Artikel möchte ich Ihnen etwas mehr aus Berufsalltag zum Thema Schutz der Füße bzw. Sicherheitsschuhe näher bringen. Daher möchte ich zusammen mit Ihnen den Blick zu Beginn etwas mehr auf diese Kunstwerken am Ende Ihres Körpers richten. Wissen Sie eigentlich worauf Sie den ganzen Tag so rumlaufen?
Wer Bau- oder Montagearbeiten ausführen will, braucht dazu meistens auch elektrische Energie. Auf großen Baustellen werden deshalb durch Elektrofirmen bereits im Voraus die erforderlichen Baustromanlagen errichtet. Auf kleinen Baustellen sieht das meistens anders aus. Hier ist fast immer nur eine Steckdose zu finden, welche die benötigten Betriebsmittel mit elektrischem Strom versorgen muss, – natürlich nur dann, wenn auch die erforderlichen Zusatzschutzeinrichtungen, wie z. B. ein PRCD-S, verwendet werden.
Das Arbeitsstättenrecht und das Baurecht des Bundes und der Länder stehen in einem engen inneren Zusammenhang. Jede Arbeitsstätte muss, so trivial es klingen mag, bevor sie ihrer Bestimmung zugeführt werden kann, erst einmal gebaut werden. Auch das Arbeitsstättenrecht selbst befindet sich derzeit in einer „Umbauphase“, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die ArbStättV durch die Änderungen gemäß Art. 1 der Verordnung vom 30.11.2016 (BGBl. I, S. 2681) eine massive „Renovierung“ erfuhr, während die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR „A“) noch eine geraume Zeit auf den Fundamenten der ArbStättV aus der Zeit vor der „Renovierung“ aufbauen (dazu eingehend: § 8 Abs. 2 der ArbStättV i. d. F. vom 30.11.2016).
Die Erwachsenbildung im Arbeitsschutz bedient sich innovativer pädagogischer Konzepte wie der Ermöglichungsdidaktik und dem Teamteaching. Die globalisierte Wirtschaft braucht für ihre Innovationsbedürfnisse kreative und teamfähige Beschäftigte. Um Menschen mit solchen Fähigkeiten auszubilden, bedarf es aber neuer didaktischer Konzepte, die berücksichtigen, dass jeder Lernende in den Lernprozess eigene Erfahrungen, Interessen und Bedürfnisse mitbringt.
Dieser zweite Artikel zu häufig gestellten Fragen bezüglich der Gefährdungsbeurteilung widmet sich der Wirkungsprüfung, auf die eine differenzierte Sicht erforderlich ist. Bei der Wirkunsgsprüfung sind nämlich zwei verschiedene Prüfungstypen zu unterscheiden.
Der schreckliche Großbrand im Londoner Grenfell Tower ist aus den Nachrichten wieder verschwunden, aber den Eigentümern werden schwere Vorwürfe gemacht: Sie hätten genau gewusst, dass das Gebäude schwerwiegende Brandschutzmängel hatte. Kein guter, aber doch ein Anlass, der Frage nachzugehen: Wie steht es um die Verantwortlichkeit für den Brandschutz in Ihrem Unternehmen?
Am 29.05.2017 wurde im Bundesgesetzblatt das „Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts“ veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung fanden langwierige Reformbemühungen ein Ende. Das alte Mutterschutzgesetz von 1952 wurde der heutigen Arbeitswelt nicht mehr gerecht. Ein wesentlicher Aspekt ist heute, der Mutter die Möglichkeit zu geben, während der Schwangerschaft, in der unmittelbaren Zeit danach und während der Stillzeit ihre Beschäftigung fortzusetzen.
Das LAG Rheinland-Pfalz hat im Urteil vom 14. April 2005 (Az. 11 Sa 810/04) über die Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Obermonteurs zu entscheiden, der bei Höhenarbeiten wiederholt keinen Sicherheitsgurt nutzte.
Das Bundessozialgericht (BSG) hatte sich in seinem Urteil vom 20.12.2016 – B 2 U 11/15 R – mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen von einer wesentlichen Änderung der gesundheitlichen Verhältnisse im Sinne der §§ 48 SGB X, 73 SGB VII auszugehen ist.
+++ VTH-Lehrgang zum „Geprüften PSA-Fachberater“ sichert seit 20 Jahren höchste Beratungsqualität im Technischen Handel +++ Die wichtigsten Regeln für den Umgang mit Schmutzfangmatten +++ Neue Multifunktionskabine für Reinigung, Desinfektion und Trocknung von PSA +++
In kaum einem anderen Land wird ein so großer Wert auf Normen und Verordnungen gelegt wie in Deutschland, er ist einer der am stärksten reglementierten Märkte im Bereich des Arbeitsschutzes. Daraus ergibt sich ein entscheidender Vorteil: Die deutschen Qualitätsstandards im Arbeitsschutz sind außergewöhnlich hoch.
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