Das Bundessozialgericht (BSG) hatte sich in seinem Urteil vom 20.12.2016 – B 2 U 11/15 R – mit der Frage zu befassen, unter welchen Voraussetzungen von einer wesentlichen Änderung der gesundheitlichen Verhältnisse im Sinne der §§ 48 SGB X, 73 SGB VII auszugehen ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2017.09.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-08-30 |
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