DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2022.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2021-12-30 |
+++ Jeder Zweite geht krank zur Arbeit +++ Weniger Personalwechsel durch Corona +++ Zahl der Menschen mit Diabetes in Deutschland auf 8,5 Millionen gestiegen +++ Tod durch Arbeit +++ Mehr arbeitslose Menschen mit Behinderung als im Vorjahr +++ Die Zukunft des Arbeitsschutzes gestalten. BGHM informiert auf Innovationstag über neue Forschungserkenntnisse +++ Keine unbegrenzte Übertragbarkeit von Urlaubsansprüchen bei langzeiterkrankten Arbeitnehmern +++ Umfrage: Im Homeoffice fehlt der soziale Kontakt +++ Deutschland steht unter Stress +++ Keine „besonderen Schwierigkeiten“ bei Gefährdungsbeurteilung durch Schwimmmeister +++
Nicht nur im ArbeitnehmerInnenschutz zeigt sich eine Datenlücke, die sich nachteilig auf die Gesundheit und Sicherheit von Frauen in der Arbeitswelt auswirkt. Wie lässt sich diese schließen? Um die Herausforderungen für Frauen sichtbar zu machen, kann Gender Mainstreaming eingesetzt werden. Positive Fallbeispiele zeigen, dass dadurch ein Mehrwert für alle beteiligten ArbeitnehmerInnen erreicht werden kann.
Bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen ergeben sich speziell für kleine und mittlere Unternehmen große Herausforderungen. Sie verfügen in der Regel oft nicht über die hierfür notwendigen Ressourcen. Weiterhin fehlte ihnen bislang auch das methodische Instrumentarium, um psychische Gefährdungen im Betrieb zu identifizieren und zu analysieren. Eine Gefährdungsbeurteilung angepasst an die Anforderungen und Ressourcen von KMU, erarbeitet von einem Team der Universität Heidelberg, liegt mittlerweile aber vor und kann diesen Unternehmen als Leitfaden dienen.
Audits sind in vielen Unternehmensbereichen gängige Praxis. Auch aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz sind sie kaum noch wegzudenken. Im folgenden Artikel soll aufgezeigt werden, welche Rolle Audits im betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) derzeit und in Zukunft spielen könnten. Es soll die Frage beantwortet werden, wie ein progressiver Impuls in Bezug auf das BGM aussehen kann, um von der aktuellen Praxis ein wenig in die Zukunft zu blicken. Hier zeigen sich vielfältige Möglichkeiten und Potenziale, die unbedingt ausgeschöpft werden sollten.
Gesundheit und Wohlbefinden von Arbeitnehmer*innen sind auf vielfältige Weise mit ihren Arbeitsbedingungen verknüpft. Auffällig ist, wie ungleich körperliche und psychische Belastungsfaktoren und die damit verbundenen Erkrankungsrisiken in Abhängigkeit von der beruflichen Tätigkeit verteilt sind. Mit der Corona-Pandemie hat die arbeitsbedingte gesundheitliche Ungleichheit eine neue Dimension erhalten. Ungleichheit wird zu einem Gerechtigkeitsproblem, wenn nicht alles getan wird, um die besonders gefährdeten Beschäftigtengruppen zu schützen.
Unsere Welt dreht sich immer schneller. Die Digitalisierung hat nahezu alle Lebensbereiche durchdrungen. Und die Corona-Pandemie hat diese Entwicklung noch verstärkt. Gleichzeitig wird es für viele von uns immer schwieriger, die Emotionen anderer Menschen richtig einzuschätzen. Insbesondere in unserer Arbeitswelt, in der wir im konstanten Kontakt mit Menschen sind, ist diese Fähigkeit wichtiger denn je. Die durchschnittliche Emotionserkennungsfähigkeit bei einem Menschen liegt bei 62,7 Prozent. Das heißt, wir interpretieren fast jeden zweiten Gesichtsausdruck falsch oder übersehen ihn sogar. Das kann zu Missverständnissen und Konflikten führen.
„Wir wollen mehr Demokratie wagen!“ – an diesen historischen Satz aus der Regierungserklärung von Bundeskanzler Willy Brandt anlässlich seines Amtsantritts im Oktober 1969 erinnert das Motto, mit dem das Ampel-Bündnis aus SPD, FDP und Grünen im Dezember 2021 in die Regierungsarbeit gestartet ist. Dem Satz von Willy Brandt folgte damals eine tiefgreifende Reform der Bundesrepublik nach innen und nach außen. Ob derartiges nun auch im Arbeitsschutz passiert, bleibt abzuwarten.
Nach dem Duden ist ein Meilenstein ein Ereignis von besonderem Gewicht in einer Entwicklung. In diesem Sinne sind Meilensteine zur Entwicklung der Gefährdungsbeurteilung (GFB) in Abbildung 1 dargestellt. Auf diese wird im ersten Teil des vorliegenden Beitrags Bezug genommen.
Im zweiten Teil des Beitrags, der im nächsten Heft im Februar erscheint, wird die Gefährdungsbeurteilung als Meilenstein zu einer neuen Präventionskultur in Deutschlands Unternehmen thematisiert und es werden unterstützende Kernbotschaften zusammengefasst.
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen finden sich regelmäßig in der heutigen Arbeitswelt. Neben dem umfangreichen Regelwerk der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gerät dabei allerdings oftmals in den Hintergrund, dass der Umgang mit Gefahrstoffen auch seine Einbettung in der arbeitsmedizinischen Vorsorge hat. Neben der allgemeinen arbeitsmedizinisch-toxikologischen Beratung spielt hier auch die individuell ausgestaltete arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) eine bedeutende Rolle. Nachfolgender Beitrag geht hier auf die wesentlichsten diesbezüglichen Aspekte ein.
Der 18jährige Gymnasiast J leistete gemeinnützige Arbeit in einem Klostergarten. Auf Weisung des „Gärtners“ (so das LG Baden-Baden) bzw. des „Hausmeisters“ (so das SG und das OLG Karlsruhe) sammelte und schredderte er Äste und war gegen 11:20 bzw. 11:30 Uhr fertig. Er blieb „entsprechend der Weisung auf dem Gelände, um die um 12:00 Uhr beginnende Mittagspause abzuwarten“.
Im Garten war ein Brunnenschacht, der mit einer 1 m hohen Mauer umgeben ist. Diese Mauer war mit einer ca. 15 m² großen Betonabdeckung versehen; in der Mitte dieser Abdeckung befand sich eine Plexiglaskuppel. Um den Beginn der Mittagspause festzustellen, betrat J gegen 11:45 Uhr diese Kuppel, weil er die Turmuhr des Klosters nur von dort sehen konnte. Er brach ein, stürzte ca. 8 m in den Brunnenschacht und verletzte sich schwer.
Ein 48jähriger forstwirtschaftlicher Unternehmer hatte im Jahre 2007 nach Arbeiten in seinem eigenen Wald einen Zeckenbiss bemerkt und sich wegen anhaltender Gelenkbeschwerden und Herzrhythmusstörungen ein Jahr später bei seinem Hausarzt vorgestellt, der wegen nicht ganz ausgeschlossener Borreliose eine Antibiotikabehandlung durchgeführt hatte. Nach einer im Jahr 2010 erfolgten Anzeige bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger (Anspruch auf Feststellung einer Borreliose als Berufskrankheit nach Nr. 3102 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) bei nachgewiesener Borreliose-Infektion) hatte dieser mit Bescheid vom 18.1.2011/Widerspruchsbescheid vom 22.9.2011 das Vorliegen einer solchen BK verneint.
+++ Mit Sicherheit ins Jahr 2022 +++ Sicher und geprüft: Die Auffangwannen von asecos +++ Top in Hautschutz und Hygiene Tradition trifft auf Zukunft +++
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: