DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2019.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-04-03 |
+++ Nur jeder zehnte Babyboomer will bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter arbeiten +++ Alkohol: Billig, verfügbar, krebserregend +++ Alzheimer vorbeugen: 10.000 Schritte täglich empfohlen +++ Krankheitsbedingte Fehlzeiten hängen stark vom Beruf ab +++ Fortschritt von innen +++ Unfälle vermeiden und gewinnen +++
Das Feuer selbst und damit auch vielfältig einhergehende „Feuersbrünste“, wie man Brandkatastrophen noch im 19. Jahrhundert titulierte, durch menschlichen Vorsatz wie Kriege, Brandstiftung oder Fahrlässigkeit hervorgerufen, begleiten die Menschheit von Anfang an und haben dabei schon vieles vernichtet.
Mit den Trainingsmethoden der digitalen „Serious Games“ ist es für Feuerwehrleute nun möglich, sich mit der Spielkonsole selbst auf besonders gefährliche Einsätze am PC oder auf dem Tablet effektiv vorzubereiten – und das ohne Verletzungs- oder gar Lebensgefahr.
Im Juli 2014 beschloss der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ wie folgt zu ergänzen: Erstellen eines Kapitels, das die Anforderungen an „erhöhte Brandgefährdung“ gemäß den allgemeinen Vorgaben der Verordnung konkretisiert und beispielhafte Lösungen zu deren Umsetzung beschreibt. Der Arbeitskreis ASR A2.2 des ASTA hat daraufhin die ASR A2.2 gemäß der Beschlusslage ergänzt, aktualisiert und dem Stand der Technik angepasst.
Die Versicherung „Wir schaffen das“, mit der Kanzlerin Angela Merkel ihre Landsleute im Herbst 2015 angesichts der großen Menge an Flüchtlingen zur Mitarbeit ermutigte, motivierte viele Bürger zur freiwilligen Mithilfe. Die Unterbringung gestaltete sich gleichwohl nicht einfach: Turnhallen und Großraumzelte, leerstehende Hotels und Kasernengebäude wurden bereitgestellt, aufgebaut und angemietet.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), in diesem Falle die TRGS 561, gibt den aktuellen Stand für die „Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“ wieder. Sie konkretisiert die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Die TRGS 561 soll hier nicht 1:1 wiedergegeben werden, sondern es soll aufgezeigt werden, welche Regelungen immer mitbetrachtet werden müssen. Dazu stellen wir zunächst die Hauptpunkte der TRGS dar. Am Ende wird am Beispiel von Chrom (VI) das Ganze nochmal konkretisiert.
Vorrangig ist es Aufgabe des Unternehmers, seinen Mitarbeitern ein möglichst stressfreies Arbeitsumfeld zu bieten. Aber selbst an einem idealen Arbeitsplatz kann Stress auftreten. Dann sind persönliche Strategien der Stressvermeidung und -reduzierung gefragt. Aber welche gibt es?
Das Amtsgericht Mühldorf erließ gegen den Instandhaltungsleiter und gegen die Fachkraft für Arbeitssicherheit eines Komponentenherstellers (Gussteile aus Eisen und Aluminium) Strafbefehle wegen fahrlässiger Tötung. Ein Auszubildender war bei Instandhaltungsarbeiten verunglückt.
Manche Unfälle, zu denen es während der Arbeit kommt, erweisen sich in ihrer unfallversicherungsrechtlichen Abwicklung oftmals als schwieriger als zunächst erwartet, und zwar sowohl im Hinblick auf die Einordnung in den Kreis der nach §§ 2 bis 6 SGB VII versicherten Personen als auch in Bezug auf die in Betracht kommenden zuständigen Unfallversicherungsträger.
+++ Gedreht in wenigen Minuten +++ Flexibel absichern +++ Erfolgreich durchstarten +++
+++ Arbeits- und Sozialordnung +++ Mensch Mitarbeiter!: Der richtige Umgang mit Bremsern, Querulanten, Drückebergern, Mobbern und anderen schwierigen Typen. Die hohe Kunst der verantwortungsbewussten Mitarbeiterführung +++ Arbeitsperspektiven im Krankenhaus: Ein Leben lang kompetent +++ Lenk- und Ruhezeiten in der Praxis +++
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