Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), in diesem Falle die TRGS 561, gibt den aktuellen Stand für die „Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen“ wieder. Sie konkretisiert die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Die TRGS 561 soll hier nicht 1:1 wiedergegeben werden, sondern es soll aufgezeigt werden, welche Regelungen immer mitbetrachtet werden müssen. Dazu stellen wir zunächst die Hauptpunkte der TRGS dar. Am Ende wird am Beispiel von Chrom (VI) das Ganze nochmal konkretisiert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2019.04.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-04-03 |
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