DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2021.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-02-01 |
+++ Neu: DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“ +++ Inklusion an Hochschulen +++ Keine Beschäftigung ohne Mund-Nasen-Bedeckung +++ Wettbewerb für gute praktische Lösungen zur Bekämpfung von Muskel- und Skeletterkrankungen am Arbeitsplatz +++ RWI-Studie: Anteil von Frauen in hochbezahlten Berufen steigt langfristig +++ Arbeitsschutzkontrollgesetz in Kraft: Mehr Schutz für Arbeitnehmer +++ Neue Branchenregel Metallbau: Passgenauer Arbeitsschutz für ein breites Tätigkeitsspektrum +++ Alkoholkonsum am Arbeitsplatz +++ Neuregelung zum Kinderkrankengeld +++
Die Hersteller von Workwear halten von Kopf bis Fuß PSA-Lösungen für alle Berufsfelder und sämtliche Arbeitsplätze bereit – in der Regel auf dem derzeitigen Stand der Technik und auf qualitativ höchstem Niveau. Wohin entwickelt sich die Branche? Was sind aktuell wichtige Themen, Trends und Innovationen in der PSA-Branche? Welche Produkte haben „Meilensteincharakter“? Eine kleine Auswahl wird hier vorgestellt.
Seit geraumer Zeit beschäftige ich mich intensiv damit, wie man Unterweisungen für die Verantwortlichen und Teilnehmer derart gestalten kann, dass man weg kommt von „oje, schon wieder eine Pflichtschulung“ zu „yeah, da freu ich mich drauf!“. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu aktivem Arbeitsschutz zu motivieren, war schon jeher mein persönlicher Antrieb. Völlig unabhängig, ob wir eine Pandemie haben oder nicht. Es gilt immer und absolut übergeordnet die eigene Motivation zum Arbeitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu aktivieren.
Die Augen jucken, brennen und kratzen und man hat das Gefühl, als ob ein Sandkorn im Auge reibe. Fast jeder hat dies bereits erlebt und sich seine Augen womöglich rot und wund gerieben. Manchmal tränen die Augen auch ohne erkennbaren Grund. Nicht immer steckt eine Erkrankung dahinter, doch die Zahl der Diagnosen „Trockenes Auge“ wächst, rund jeder fünfte Deutsche ist bereits betroffen. Im folgenden Beitrag geht es um die Ursachen und Möglichkeiten zur Abhilfe.
Nach 25 Jahren wurde die Sifa-Ausbildung weiterentwickelt und auf neue Füße gestellt. Im Jahr 2019 wurde die Pilotierung des neuen Ausbildungssystems erfolgreich abgeschlossen und ist bei vielen Unfallversicherungsträgern an den Start gegangen. Die veränderte Arbeitswelt erfordert, dass die Perspektiven auf die Fragen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit neu ausgerichtet werden. Mit der neuen Sifa-Ausbildung wurde ein System entwickelt und jetzt schrittweise etabliert, das die veränderten Herausforderungen von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit aufgreift.
Wer sich bei der Arbeit mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infiziert, beziehungsweise an COVID-19 erkrankt, sollte dies bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger als Arbeits- oder Wegeunfall, beziehungsweise Berufskrankheit anzeigen. Die Leistungen sind hier deutlich besser als bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Das ist vor allem wichtig, weil bislang wenig über Spätfolgen bekannt ist.
Zu häufig erkranken Beschäftigte an einer Allergie, die sie sich am Arbeitsplatz zugezogen haben. Im Rahmen einer Livestream-Reihe hat sich die Bundestagsfraktion der Grünen diesem Thema gewidmet. Mit zwei grünen Bundestagsabgeordneten diskutierten zwei Arbeitsschutz-Experten das Thema. Dies wird zum Anlass genommen, sich mit Allergien am Arbeitsplatz wieder einmal grundsätzlich zu beschäftigen.
Das Jahr 2020 war geprägt von dem Pandemiegeschehen rund um das Virus SARS-CoV-2. Auch 2021 wird die Pandemie noch das Alltagsleben prägen. Neben dem Arbeitsschutzrecht erlebte auch das Infektionsschutzgesetz ein neues Aufblühen. Dieses bislang eher unberücksichtigte Gesetz stellt die rechtliche Grundlage für die wesentlichsten Regelungen für Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 dar. Obwohl es sich bei dem Infektionsschutzrecht um eine andere Rechtsmaterie handelt als beim Arbeitsschutzrecht, so betreffen die Schutzmaßnahmen auch die Arbeitswelt. Umso mehr lohnt es sich also, einen näheren Blick auf die Schutzmaßnahmen zu werfen.
Die Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall setzt voraus, dass es zu einer schädigenden Einwirkung auf den Körper einer verletzten/getöteten Person „von außen“ gekommen ist, also nicht „von innen“ durch eine bereits vorhandene Krankheit. Diese Abgrenzung erscheint zwar als zweckmäßig, ist aber in den Fällen problematisch, in denen eine außergewöhnliche Kraftanstrengung der betroffenen Person selbst zu einem Gesundheitsschaden geführt hat – wie beispielsweise in den Verhebe-Unfällen.
+++ Alleinarbeiterschutz: Alarmbenachrichtigungen mit minimalem Aufwand +++ TAKE THE NEXT STEP – Der nächste Schritt für deine Arbeitswelt! +++
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