+++ Messe Arbeitsschutz Aktuell: Lösungen für Mensch und Organisation +++ Neufassung der Biostoffverordnung +++ Forschung: Neueste Erkenntnisse zu Datenbrillen +++ BAuA-Handlungshilfe: Sicherheit bei der Arbeit mit Chemikalien herstellen +++ Charakterisierung von Nanomaterialien +++ Gesundheitsmanagement: KMU haben Nachholbedarf +++
Neue oder aktualisierte Regelwerke und Hilfestellungen zur Arbeitssicherheit
Jedes Jahr veröffentlicht die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in ihrem Statistikteil Daten zur Arbeitsunfähigkeit und den damit verbundenen volkswirtschaftlichen Kosten. Da diese Zahlen nun für 2001 bis 2010 komplett vorliegen, lohnt sich ein zusammenfassender Blick auf das abgelaufene Jahrzehnt.
Bei Unfällen mit Handwerkzeugen in der gewerblichen Wirtschaft ist das Messer mit rund 46 % der am häufigsten vertreten. Klassische „Messerverletzungen“ sind Stich- und Schnittverletzungen, die von oberflächlichen Schnitten bis hin zu tiefen, zum Teil lebensgefährlichen Stichen reichen. Im Folgenden werden Neuentwicklungen bei persönliche Schutzausrüstungen gegen unbeabsichtigte Stiche und Schnitte vorgestellt, die bereits in der Praxis bewährte Lösungen weiterentwickeln und optimieren.
Personenauffangnetze gibt es in verschiedenen Bereichen. Zum Beispiel auf Baustellen oder auch bei "fliegenden Luftnummern" in Zirkusunternehmen. Für den Baubereich hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft die Regel BGR 179 aufgestellt, die erfüllt werden muss, damit ein Netz als Absturzsicherung dienen kann. Ein historischer Abriss zum praxisgerechten Einsatz von Schutznetzen und Arbeitsplattformnetzen.
Die Auswahl und die Bereitstellung von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) als letztes Mittel der betrieblichen Prävention gehört zu den obligatorischen Aufgaben des Arbeitgebers. Eine Pflicht, die auf Grund der Vielzahl von Konfliktherden rund um die PSA wie mangelnde Trageakzeptanz, große Anbietervielfalt, schwankende Produktqualität und des sich stets verdichtende Normendschungels häufig zu Frust bei den beteiligten Personen führt. Kompass-Safety-Check, das ganzheitliche PSA-Konzept von Kopf bis Fuß, schafft hier Abhilfe.
Der Wissensstand über altersbedingte Einschränkungen und Reduzierung der Leistungsfähigkeit einzelner Sinne und Fähigkeiten ist umfangreich. Bisher unzureichend erforscht ist die Kombination von Mehrfachbelastungen bei älteren Bedienpersonen, wie sie bei der Arbeit mit Handgeräten vorkommen.
Bei Arbeiten mit Gefahrstoffen sind Schutzanzüge ein wesentlicher Bestandteil von persönlicher Schutzausrüstung. Aufgrund der Vielfalt potenzieller Gefahrstoffe am Arbeitsplatz müssen beim Auswählen geeigneter Schutzkleidung stets individuelle Aspekte in die Risikoanalyse einfließen. Zudem ist eine Schulung der Anwender im korrekten Umgang (An- und Ausziehen, Dekontamination, Entsorgung) mit Schutzkleidung erforderlich, um ein sicheres Tragen zu ermöglichen. Der Beitrag gibt Hinweise zur Auswahl und korrekten Handhabung von Chemikalienschutzanzügen.
Der vorliegende Artikel konzentriert sich auf die wesentlichen Rechtspflichten, die beim Umgang mit Chemikalien einzuhalten sind. Dazu werden die Kernpunkte beschrieben, die es bei der Umsetzung der Pflichten zu beachten gilt. Außerdem werden Tipps und Hinweise gegeben, wie die dafür erforderlichen Nachweise effektiv dokumentiert werden können. Besonders hilfreich kann hier ein „erweitertes Gefahrstoffverzeichnis“ sein, das neben der Erfüllung einer Rechtspflicht die weitere Funktion eines „Managementtools“ übernimmt.
Mit dem Zulassungsverfahren für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC-Stoffe) ist mit der Verabschiedung der REACH-Verordnung EG 1907/2006 ein neues Verfahren zur Regulierung der Verwendung dieser Stoffe geschaffen worden. Ziel des Zulassungsverfahrens ist die angemessene Beherrschung von Risiken bei der Verwendung sowie diesen schrittweise Substitution von SVHC-Stoffen. In diesem Bericht sollen das Zulassungsverfahren und seine Auswirkungen auf die betriebliche Praxis beschrieben werden.
Viele kennen Franz Kafka durch seine Werke wie „Das Schloss“, „Der Prozess“ und „Der Verschollene“. Das Interessante ist, dass er langjähriger Mitarbeiter bei der damaligen gesetzlichen Unfallversicherung war.
Nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII gehören zu den vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung umfassten Tätigkeiten auch „das Zurücklegen des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit“. Damit ist auch der Wegeunfall versichert, in der Regel also der Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück.
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Egal ob auf Baustellen, in Chemiekonzernen oder der Gastronomie: In Unternehmen arbeiten heute immer mehr Beschäftigte aus dem Ausland – denn in Deutschland herrscht zunehmend Fach- und Führungskräfte-Mangel.
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