Mit dem Zulassungsverfahren für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC-Stoffe) ist mit der Verabschiedung der REACH-Verordnung EG 1907/2006 ein neues Verfahren zur Regulierung der Verwendung dieser Stoffe geschaffen worden. Ziel des Zulassungsverfahrens ist die angemessene Beherrschung von Risiken bei der Verwendung sowie diesen schrittweise Substitution von SVHC-Stoffen. In diesem Bericht sollen das Zulassungsverfahren und seine Auswirkungen auf die betriebliche Praxis beschrieben werden.
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: