DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2017.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-07-10 |
+++ „Was kannst du tun? Spende Blut. Spende jetzt. Spende regelmäßig.“ +++ Arbeitswelt im Wandel: Zahlen – Daten – Fakten (2017) +++ IAB-Bericht: Neueinstellung Älterer – Betriebe machen meist gute Erfahrungen +++ Förderfinder-App online – Wer fördert die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung? +++ Aktion von BMVI und DVR soll die Helmtragequote weiter steigern +++ ver.di-Studie zur Digitalisierung und Arbeitsqualität +++
Führungsleitlinien (FLL) sind eine wirkungsvolle Unterstützung und wichtige Orientierung für Führungskräfte. Sie prägen die Führungskultur in entscheidendem Maße und sind ein unverzichtbarer Teil der Unternehmenskultur – vorausgesetzt, sie werden tatsächlich gelebt. Für viele Unternehmen sind FLL deshalb ein schwieriges Kapitel, denn oft endet das, was voller Enthusiasmus begonnen hat, in der Schublade.
War es nicht schon immer so? Die Älteren finden die jüngere Generation ungehobelt, ungezogen und mit ihren neuen Flausen im Kopf nicht ganz zurechnungsfähig. Die Jungen wollen sich abgrenzen von den „alten Spießern“, alles anders machen und fühlen sich unverstanden. Warum also ist es plötzlich so wichtig, wie man mit Teams umgeht, die eine große Altersspanne aufweisen? Der Knackpunkt ist der demografische Wandel, der Fachkräftemangel und der „war for talents“, also der Wettbewerb um motivierte und talentierte Mitarbeiter.
Es gibt eine Vielzahl von möglichen Stressverursachern am Arbeitsplatz, insbesondere Lärm, Unterbrechungen, fehlende Anerkennung, Mobbing und Zeitdruck. Aus unternehmerischer Sicht führt erhöhter Stress zu niedriger Arbeitsqualität und häufigeren Krankheitstagen. Mittlerweile haben sich spezifische Maßnahmen etabliert, um Stress am Arbeitsplatz vorzubeugen und zu minimieren.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss im Zuge von Deregulierung und zunehmender unternehmerischer Eigenverantwortung zum Manager für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz im Betrieb werden. Mit dieser neuen Verantwortung kann sie auch den Präventionsgedanken noch besser in die Unternehmenskultur tragen.
Was haben diese Personen gemeinsam: Bauarbeiter, Seeleute, Gärtner, Maurer, Straßenbauer, Dachdecker, Winzer, Fahrradkuriere und Bademeister? Die Antwort lautet: Sie und viele andere gehören zu den ungefähr 2,5 Millionen Menschen, die in Deutschland im Freien arbeiten und dort beruflich gefährdet sind. Seit Jahren wird das Thema der Gesundheitsgefahren durch UV-Strahlung regelmäßig zum Sommer hin gebetsmühlenartig wiederholt. Nicht weil das Sommerloch gefüllt werden muss, sondern weil es leider immer noch so ist, dass sich Betroffene weder bei der Arbeit noch in der Freizeit ausreichend vor der Sonne schützen.
In diesem und den folgenden kurzen Artikeln sollen Fragen zur Gefährdungsbeurteilung erörtert werden, die immer wieder gestellt werden und bei denen die Meinungen auseinandergehen. In diesem ersten Teil wird zunächst der Frage nachgegangen, ob eine Gefährdungsbeurteilung mit oder ohne Risikobewertung im Sinne einer Kombination Eintrittswahrscheinlichkeit/Schaden bzw. Eintrittswahrscheinlichkeit/negatives Ereignis durchgeführt werden muss.
Digitale Transformation und Flexibilisierung in der Arbeitswelt verändern zunehmend die traditionellen Beschäftigungsverhältnisse und lösen diese teilweise auf. Das BMAS hatte zuletzt mit dem „Weißbuch Arbeit 4.0“ eine Grundlage für einen breiten gesellschaftlichen Dialog zur Gestaltung der Arbeit von morgen geschaffen, der auch unter den Betriebsärzten ausführlich diskutiert wurde.
Das deutsche Arbeitsschutzrecht ist sehr vielfältig ausgestaltet. In Bezug auf den konkreten Arbeitsschutz ergeben sich bestimmte Handlungsverpflichtungen für den Arbeitgeber, aber auch für die Beschäftigten selber. Vorrangig hat der Arbeitgeber durch technische und organisatorische Maßnahmen den Arbeitsschutz zu gewährleisten (z. B. durch besondere Schutzvorrichtungen oder an den Bedürfnissen der Menschen orientierte Schichtplanung). Aber auch bei den besten technisch-organisatorischen Maßnahmen ist das Mitwirken des Beschäftigten am Arbeitsschutz unumgänglich.
Nachdem eine Flötistin im Opernorchester der Stadt Frankfurt schwanger wurde, teilte ihr die Stadt mit, dass ein Beschäftigungsverbot bestehe, da es ein Lärmarbeitsplatz sei. Die Stadt ließ für „Entführung aus dem Serail“ und „La Cenerentola“ (Aschenputtel) Lärmmessungen durchführen, die Werte von 82 bzw. 83 dB (A) ergaben. Da dieser absolute Wert jedoch bei Orchestermusikern regelmäßig nur für zwei bis drei Stunden täglich besteht, sinkt nach Auskunft des Referats Sicherheitstechnik der Stadt die arbeitstägliche Belastung auf unter 80 dB (A).
Auch im Unfallversicherungsrecht kommt es hin und wieder zu Neubewertungen von ärztlichen Tätigkeiten und Handlungen. Dies betrifft aktuell 1. die Erweiterung des Unfallversicherungsschutzes für notärztlich tätige Personen und 2. die Haftungsverlagerung auf den Unfallversicherungsträger bei fehlerhaftem Handeln von Durchgangsärzten. Zu 1.: Durch Art. 1b des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes vom 4.4.2017 (BGBl. I S. 778) wurde § 2 Abs. 1 Nr. 13 SGB VII um einen Buchstaben d) erweitert: Nach den Buchstaben a), b) und c) dieser Vorschrift waren bislang u. a. bei Unglücksfällen Hilfe Leistende, Blut- oder Organspender oder bei der Festnahme einer Person Helfende „kraft Gesetzes versicherte Personen“.
+++ Beruflicher Hautschutz: Peter Greven Physioderm setzt Olivenkernmehl statt Mikroplastik ein +++ 3M Gehörschützer mit integriertem Radio-Empfang +++ Sicherheits-Plus für die Profis auf der Baustelle +++
Selfapy ist Deutschlands erstes Portal für Online-Selbsthilfekurse für Menschen mit Depressionen, Angststörungen und Stress/ Burnout. Die Kurse sind wissenschaftlich fundiert und basieren auf den Grundsätzen der kognitiven Verhaltenstherapie. Die Kursteilnehmer erlernen Techniken, mit denen sie ihre Stimmung gezielt verbessern können. In wöchentlichen Gesprächen mit erfahrenen Psychologen wird das neu Erlernte reflektiert und vertieft. Dieses Prinzip der geleiteten Selbsthilfe gilt als sehr effektiv.
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