Der schreckliche Großbrand im Londoner Grenfell Tower ist aus den Nachrichten wieder verschwunden, aber den Eigentümern werden schwere Vorwürfe gemacht: Sie hätten genau gewusst, dass das Gebäude schwerwiegende Brandschutzmängel hatte. Kein guter, aber doch ein Anlass, der Frage nachzugehen: Wie steht es um die Verantwortlichkeit für den Brandschutz in Ihrem Unternehmen? Ohne den Teufel an die Wand zu malen, muss aber auch bei einer pragmatischen und an unternehmerischen Zwängen orientierten juristischen Betrachtungsweise klar sein, dass die brandschutzbezogenen Pflichten angesichts der drohenden drastischen Konsequenzen zu denjenigen gehören, die in der Compliance-Ampel eher mit roter als mit gelber Farbe markiert werden. Bei drohenden Personenschäden genauso wie bei erheblichen Sach- und Umweltbeeinträchtigungen ist es im Ernstfall nicht mit Bußgeldern getan, und deshalb gehört der Brandschutz zu den (eher wenigen) wirklich kritischen Feldern.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2017.09.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-08-30 |
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