Wenn jemand in seiner privaten Wohnung, an seinem häuslichen Arbeitsplatz, also in seinem seit Jahren immer bedeutsamer gewordenen Homeoffice einen Unfall erleidet, dann schien dies bisher nicht als ein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung in Betracht kommen zu können. Mittlerweile hat sich aber im Laufe der vergangenen Jahre in Rechtsprechung und Rechtswissenschaft ein Wandel vollzogen, wie als aktuelles Beispiel das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 21.03.2024 – B 2 U 14/21 – belegt.
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