Schon im ersten Semester lernen angehende Juristen zum Allgemeinen Teil des BGB, dass die Auslegung von Rechtsnormen sich nicht lediglich am Wortlaut des Rechtstextes, sondern vor allem auch am Sinn dessen zu orientieren habe, was der Gesetzgeber gewollt hat, als er eine Regelung traf. Insofern muss die Frage erlaubt sein, ob das Bundesarbeitsministerium hofft, eine Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz, so die Langfassung des Gesetzestitels, durch, wie die Kurzfassung glauben machen will, (mehr) Kontrolle erreichen zu können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2021.03.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-03-02 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: