Mutterschutzrechtliche Regelungen haben schon eine längere Rechtstradition. Substantiierte Regelungen finden sich schon 1878 im deutschen Recht. Insbesondere steht die Familie unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes (Art. 6 Abs. 1 GG). Auch zwingen europarechtliche Vorgaben (RL 89/391/EWG), bestimmte mutterschutzrechtliche Regelungen in nationales Recht umzusetzen. Nachfolgend werden die Grundsätze der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote näher beschrieben, welche sich aus dem Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz – MuSchG) ergeben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2015.07.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-08-03 |
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