In der Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen (HNA) hieß es am 14.10.2021: „Vier Monate nach einem tödlichen Kranunfall am 12. Juni auf einer Baustelle in Esebeck hat die Staatsanwaltschaft Göttingen Anklage gegen den Kranführer erhoben. Er soll dreifach gegen Unfallverhütungsvorschriften verstoßen haben.“ Am 23. März 2022 fällte das Amtsgericht Göttingen sein Urteil: Der Angeklagte betrieb eine Baufirma und errichtete auf einer Baustelle in Esebeck ein Wohnhaus. Am 12. Juni 2021 bediente er einen „Turmdrehkran mit Laufkatzenausleger der Marke Zernag, Typ Movilift 300“. Aufgestellt worden war der Kran vom Bauunternehmen F. Der Kran kippte, einer der Mitarbeiter des Angeklagten verstarb und ein weiterer Mitarbeiter wurde „derart schwer verletzt, dass er infolge des Kranumsturzes seinen linken Unterschenkel verlor“.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2022.12.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-12-07 |
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