Es heißt häufig, Geld dürfe bei Sicherheit keine Rolle spielen – das ist aber falsch. Geld spielt bei jeder schwierigen Sicherheitsentscheidung eine maßgebliche Rolle – das darf nur nicht plump sein. Typisch ist das Urteil des Landgerichts Frankfurt zum „Aufzug im Parkhaus“: „Der Verkehrssicherungspflichtige muss lediglich diejenigen Vorkehrungen treffen, die erforderlich und für ihn wirtschaftlich zumutbar sind. Wollte man verlangen, dass stets der neuste Sicherheitsstandard geboten werden muss, müsste der Betreiber seine Anlagen ständig erneuern, ohne seine kostspieligen Investitionen amortisieren zu können. Bei einer älteren Fahrstuhlanlage muss deshalb auch nur diejenige Verkehrssicherheit geboten werden, die bei Ausnutzung der vorhandenen technischen Einrichtungen in einwandfrei funktionierenden Zustand geboten werden kann.“
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2022.12.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-12-07 |
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