Interview: Rechtliche Aspekte des Bürobetriebs nach Corona
Da man sich mit Corona nach derzeitigem Erkenntnisstand vor allen Dingen im Wege der sogenannten Tröpfcheninfektion infiziert, muss diese verhindert werden. Das lässt sich am besten durch Abstand oder Trennung erreichen. Wo sich Beschäftigte im Büro zu nahe kommen würden und wie sich Abstand und Trennung am besten erreichen lassen, müssen Arbeitgeber durch eine Gefährdungsbeurteilung klären. Dabei müssen sie auch im Blick behalten, wie sich die Maßnahmen auf die Beschäftigten und deren Arbeit auswirken. Es beeinträchtigt die Beschäftigten nämlich auch, wenn sie den ganzen Tag eine Maske tragen sollen.
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