Ist eine Impfung gegen Corona – die bei einer Polizeibeamtin allergische Reaktionen ausgelöst hat – schon deshalb ein Dienstunfall, weil die Impfung innerhalb der Arbeitszeit in einem Impfzentrum erfolgte und die Dienststelle den Termin der Beamtin mit dem Impfzentrum vereinbart hatte? Mit dieser Frage hat sich das VG Freiburg befasst. In dem Streitfall hatte sich eine Polizeibeamtin – die spätere Klägerin – im März 2021 zu einer priorisierten Impfung gegen Corona angemeldet. Vorher wurde sie von ihrer Dienststelle über diese Möglichkeit und ihren Ablauf informiert. Den Impftermin hatte das Polizeipräsidium mit dem Kreisimpfzentrum vereinbart. Um den Termin wahrnehmen zu können, erhielt die Polizistin eine Arbeitszeitgutschrift von zwei Stunden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2023.10.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-10-03 |
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