Am 11. Mai 1999 spielte der neunjährige Kläger im Neubaugebiet „Jollenstraße“ auf der Straße „Am Gaffelbaum“ in Bremen. Auf einem unbebauten Grundstück ragte ein 1 kV-Niederspannungskabel aus dem Boden. Das Ende des Kabels war nicht vorschriftsmäßig mit einer Schrumpfkappe gesichert, sondern lediglich mit Isolierband umwickelt. Als der Kläger an dem Kabelende mit einer Storchenschnabelzange herumspielte, erlitt er einen starken Stromschlag und wurde sehr schwer verletzt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2023.07.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-07-05 |
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