Für die methodisch-prinzipielle Fragestellung im Feststellungs- und Beweisverfahren der Verwaltung, ob für eine bestimmte Entscheidung bzw. Maßnahme ein ärztliches Sachverständigengutachten einzuholen ist, sind wesentliche rechtliche Kriterien maßgebend; auch die rein praktische Bearbeitung des Einzelfalls kann hierbei erhebliche Anforderungen an die Sachbearbeitung stellen. Der gesamte Arbeitsschritt hat deshalb besondere Bedeutung, weil unnötige Begutachtungen sich aus vielfältigen Gründen verbieten, vor allem wenn sie mit einer Untersuchung des Versicherten verbunden sind. Bereits in dieser Hinsicht verlangt die qualitätsvolle Begutachtungsarbeit die kritische Prüfung und sachgerechte Beurteilung des einzelnen Sachverständigenbedarfs. Mit dem Beitrag sollen die grundsätzlich zu beachtenden Handlungsgrundlagen aufgezeigt und praxisbezogene Hinweise gegeben werden.
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