Das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) hat das alte Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) abgelöst und das Produktsicherheitsrecht in Deutschland an die auf europäischer Ebene geänderte Rechtslage angepasst. Das Gesetz ist nun seit gut einem Jahr in Kraft. Wie bei jedem Gesetzesvorhaben ergeben sich aus der Neufassung einerseits Klarstellungen, andererseits neue Fragen. In diesem Artikel werden einige Aspekte aufgegriffen, die sowohl für das betriebliche Umfeld als auch für den privaten Bereich gelten.
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