Bauschaumexplosion bei Bauwerksabdichtung in Heidelberg
Ein Strafbefehl zur Verletzung von „Sorgfaltspflichten“ durch Verstoß gegen Gefahrstoffrecht: keine ausreichende Gefährdungsbeurteilung, nicht ausreichende Schutzmaßnahmen und keine Substitution
Im Zuge von Trockenlegungsarbeiten in einem Keller wurden große Hohlräume hinter den Kellerwänden mit Bauschaum verfüllt. Das Treibmittel der Montageschaumdosen führte zu einer Explosion, durch die drei Arbeiter und eine weitere Person – zum Teil schwer – verletzt wurden und größerer Sachschaden entstand. Dieser Aufsatz stellt den Strafbefehl gegen den Geschäftsführer der Baufirma vor und bereitet die Aussagen zu fehlender Gefährdungsbeurteilung, nicht ausreichenden Schutzmaßnahmen und nicht erfolgter Substitution nach Gefahrstoffrecht auf.
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