Eine erfolgreiche Wiedereingliederung eines suchtkranken Beschäftigten erfordert ein stringentes und transparentes Handeln. Die entscheidenden Instrumente sind eine entsprechende Dienstvereinbarung mit einem Stufenplan und einem Gesprächsführungsmodell. Als gesetzliche Grundlage findet auch hier der § 84 SGB IX Anwendung, der bei suchtbezogenen Krankheitsfällen von hoher Relevanz ist. Der betriebswirtschaftliche Nutzen bei einer konsequent erfolgten Wiedereingliederung sollte, neben dem persönlichen Wohlergehen des Beschäftigten und seines unmittelbaren betrieblichen Umfeldes in die Kalkulation mit einbezogen werden. Die Rollen aller, möglichst multiprofessionell aufgestellten, betrieblichen Akteure müssen eindeutig verteilt und ausgeübt werden. Von besonderer Bedeutung sind dabei Personalverantwortliche und Führungskräfte, die eine entscheidende Ressource darstellen. In der alltäglichen Praxis muss aber deren kontinuierlicher Schulungs- und Informationsbedarf sichergestellt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2016.03.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-03-03 |
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