Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem SGB VII erfasst nicht nur Unfälle, die sich unmittelbar bei versicherten Tätigkeiten ereignen, sondern bezieht unter bestimmten Voraussetzungen auch Unfälle auf den Wegen dorthin mit ein, also auf Wegen, die sich der Haupttätigkeit der Versicherten anschließen oder ihr vorausgehen. Dies ist einmal geregelt im § 8 SGB VII, beruht aber mittlerweile auch auf einer umfangreichen Rechtsprechung. Aktuelle Beispiele dazu bieten das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 26.09.2023 – B 2 U 15/22 R – und das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 10.06.2024 – S 58 U 232/20.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2025.06.13 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2365-7634 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-06-03 |
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