46 Kinder eines Kinderhortes besuchten ein Bad in Görlitz. Eine 7-jährige Nichtschwimmerin wurde leblos auf dem Grund des 1,35 m tiefen Lehrschwimmbeckens entdeckt. Ihre Eltern hatten eine Badeerlaubnis gegeben. Das Mädchen sollte sich nur im Nichtschwimmerbecken aufhalten. Das Lehrschwimmbecken „ist der Bestimmung nach ein Nichtschwimmerbecken“.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2016.05.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-05-10 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.