Von den 2400 Krankenhäusern in Deutschland sind heute ca. 500 an der stationären Behandlung nach einem Arbeitsunfall beteiligt. Ihre Zulassung zum „Verletztenartenverfahren“ verlangt eine umfassende personelle, bauliche und technisch-apparative Ausstattung sowie die unfallmedizinische Kompetenz der Mitarbeiter. Der Standard der medizinischen Versorgung ist für alle Patienten gleich, ebenso das nach Fallpauschalen berechnete Entgelt. Diese orientieren sich am kassenärztlichen Auftrag, d.h. an ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Maßnahmen, die das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen. Stellenpläne sowie die Verweildauer (derzeit 8,6 Tage) spiegeln diese Entwicklung wider.
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