Dass Arbeitgeber allgemein eine Fürsorgeverpflichtung tragen, ergibt sich bereits aus dem Beschäftigungsverhältnis an sich (vgl. z. B. § 618 BGB, § 78 BBG). In Bezug auf den Arbeitsschutz finden sich allerdings heutzutage zahlreiche (und in Teilen unübersichtliche) Normierungen aus dem staatlichen Recht bzw. dem autonomen Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger, die teilweise in der Umsetzung auch spezifische Kenntnisse (z. B. über Gefahrstoffe) bedingen. Es existieren jedoch allgemeine Grundlagen, die auch die übrigen Rechtsvorschriften prägen und somit auch einer gesonderten Aufmerksamkeit bedürfen. Im Folgenden werden die allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes erläutert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2025.04.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-04-03 |
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