„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ – mit dieser vom Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 27. Oktober 1994 (BGBl. I, S. 3146) schon vor 30 Jahren vorgenommenen Ergänzung von Art. 3 Abs. 3 GG wurde einem Regelungssystem der Weg geebnet, das heute aus unserer Rechtsordnung nicht mehr wegzudenken ist: den Vorschriften zur Barrierefreiheit. Den aktuellen Beitrag hierzu bildet das am 28. Juni 2025 in Kraft getretene Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2025.07.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-07-09 |
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