Die Praxis der gesetzlichen Unfallversicherung ist – wie kaum ein anderer Bereich des Sozialrechts – mit streitigen Sachverhalten konfrontiert. Demzufolge hat das Beweisrecht hier einen besonders hohen Stellenwert. Zuweilen müssen dabei im Rahmen der Sachverhaltsermittlung Anscheins- und Indizienbeweise herangezogen werden. Im nachstehenden Beitrag werden jene Begriffe erläutert, praxisrelevant dargestellt und dogmatisch eingeordnet.
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