Am 1.1.2011 ist die geänderte Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ als „DGUV-Vorschrift 2“ bei allen Berufsgenossenschaften und bei nahezu allen Unfallkassen, teilweise mit ein- bis zweijährigen Übergangsfristen, in Kraft getreten. (Der Mustertext der UVV findet sich nebst „Handlungshilfen“ als Download auf der Homepage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) als Spitzenverband, die entsprechenden UVVen der einzelnen Unfallversicherungsträger auf deren Homepages, beispielsweise für die BG BAU unter www.bgbau.de). Bis zu dieser erstmals für alle Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand einheitlichen und gleich lautenden Vorgabe zur Konkretisierung des seit dem 1.12.1974 geltenden Arbeitssicherheitsgesetzes – Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) - vom 12.12.1973 (BGBl. I S. 1885) war es ein weiter Weg (vgl. zur früheren Entwicklung: Jung, Gesundheitsvorsorge und Arbeitsmedizin, NJW 1985, 2729 ff .).
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