Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) existiert in ihrer Grundform schon seit dem 24.12.2008. Zwischenzeitlich aufgetretene Rechtsunsicherheiten veranlassten die Bundesregierung als Verordnungsgeber die ArbMedVV in einigen Punkten zu novellieren. Durch konkrete Änderungen und Klarstellungen wurde hiermit u. a. versucht, mehr Rechtssicherheit zu schaffen und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Beschäftigten zu stärken. Die Änderungen betreffen auch das Bescheinigungswesen. Nachfolgend sollen die Änderungen und Auswirkungen dargestellt werden, die sich in Bezug auf die Bescheinigungen ergeben, welche der Beschäftigte und Arbeitgeber erhält und welche Dateien der Arbeitgeber im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge vorhalten muss.
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